Die Schweiz steht bei der Finanzplanung 2026 bis 2028 vor grossen Herausforderungen. Es gilt eine Lücke von 3 bis 4 Milliarden Schweizer Franken zu füllen. Gleichzeitig müssen wir die Schuldenbremse unbedingt einhalten. Auf der Aufwandseite bestehen grosse Hoffnungen und Erwartungen an den Bundesrat, der ein Entlastungsprogramm ausarbeitet. Davon betroffen werden auch gebundene Ausgaben und Subventionen sein. Das Entlastungsprogramm soll ab 2026 (nicht gebundene Ausgaben) und ab 2027 für die gebundenen Ausgaben wirksam sein.
Wir müssen für die Stabilisierung der langfristigen Finanzplanung auch einen Kompromiss beim Wachstum der Verteidigungsausgaben finden. Es braucht auch auf der Einnahmenseite neue Perspektiven, ohne dabei neue Steuern zu erheben.
Unter dieser Prämisse will ich in meiner Interpellation vom Bundesrat wissen, wie die Armeeausgaben pro Finanzplanjahr aussehen, wenn das Wachstum so gesteuert wird, dass die Armeeausgaben ein Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) erreichen a) bis 2031, b) bis 2032 oder c) erst bis 2033.
Bis heute fliessen allfällige Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nicht in die ordentliche Rechnung des Bundes ein. Welche Auswirkungen hätte das für die Finanzplanung 2026 bis 2028 (und darüber hinaus), wenn diese Zahlungen der SNB in der Staatsrechnung als Einnahmen verbucht werden? Und was würde das bedeuten im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse?