Warum müssen wir eigentlich die 3a-Vorsorgegelder bei der Pensionierung oder spätestens im Alter von 70 Jahren voll beziehen? Die Idee ist, dass das Kapital als Rückstellung für die spätere Alterspflege in der Vorsorgestiftung bleiben könnte. Mehr Eigenverantwortung – weniger Kosten für Staat und Gemeinden!

Der Bundesrat lehnt einen Aufschub der Auszahlung der Säule 3a-Gelder zum Zwecke der Finanzierung der Alterspflegekosten rundweg ab. Damit verschliesst er sich einem innovativen Ansatz, der einen gewissen Beitrag zur Lösung der steigenden Pflegekosten leisten und den Staat entlasten könnte.

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