Am 9. Juni stimmen wir über das Stromgesetz ab. Dieses Gesetz ist ein hart erarbeiteter und breit abgestützter Kompromiss zwischen den Interessen der zukünftigen Stromversorgung unseres Landes und dem Natur- und Landschaftsschutz. Trotzdem haben kleinere Umweltorganisationen dagegen das Referendum ergriffen. Somit haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit, über den vorgeschlagenen pragmatischen Weg zur Sicherung der Stromversorgung der Schweiz und zur Produktion von mehr einheimischem Strom zu entscheiden.

Unbestritten ist, dass der Strombedarf steigt und noch kräftig ansteigen wird von heute rund 60 TWh pro Jahr auf rund 90 TWh pro Jahr im Jahre 2050. Und weil der Prozess des Ausstiegs aus den fossilen Energien in ganz Europa stattfindet, kann die Schweiz ihren Strombedarf immer weniger mit Stromimporten decken. Für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz ist es deshalb sehr wichtig, die Auslandabhängigkeit bei der Stromversorgung zu reduzieren und mehr inländischen Strom zu erzeugen.

Das Stromgesetz legt dafür die Grundlagen, indem es die Voraussetzungen für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten 5 – 15 Jahren legt. Mit der gleitenden Marktprämie führt das Stromgesetz auch ein neues Förderinstrument ein, das sicherstellt, dass die Gewinne bei Strompreisen über den Gestehungskosten an die Strombezügerinnen und -bezüger zurückfliessen. Die Gefahr von hohen Strompreisen droht grundsätzlich nur, wenn eine Strommangellage herrscht. Dies zu verhindern, ist das Ziel dieses Gesetzes. Denn wenn viel Strom produziert wird, sind die Strompreise automatisch tief!

Zwei wichtige Grundsätze sind mir persönlich sehr wichtig: die Technologieoffenheit und die Mitbestimmung der Standortgemeinden.

Das Stromgesetz ermöglicht den Zubau aller erneuerbaren Energien, also Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie. Technologieoffen heisst für mich zudem, dass für den Ausstieg aus den fossilen Energien später auch weitere CO2-freie Energiearten möglich sein sollen wie beispielsweise die Kernenergie. Die Aufhebung des Verbots von neuen Kernkraftwerken ist meines Erachtens in den nächsten Jahren ernsthaft zu prüfen als ideale Ergänzung zum Stromgesetz für eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung ab 2040.

Die Mitbestimmung der Standortgemeinden ist vom vorliegenden Stromgesetz nicht betroffen. Die Gemeinden sind zuständig für die nötigen Änderungen der Nutzungsordnung zum Bau von Windkraftanlagen und alpinen Solaranlagen. Die Kantone bezeichnen die Eignungsgebiete für solche Anlagen in den Richtplänen. Innerhalb der Eignungsgebiete legen die Gemeinden spezielle Zonen fest, in denen dank einer separaten Nutzungsordnung der Bau von Windkraft- und alpinen Solaranlagen bewilligt werden kann. Bei Wasserkraftanlagen ist die Gemeindezuständigkeit über das Konzessionsverfahren gewährleistet.

Ich komme deshalb überzeugt zum Schluss, dass ein JA zum Stromgesetz ein wichtiger pragmatischer Schritt, ein massvoller Kompromiss und eine grosse Chance ist zur Sicherung der Stromversorgung der Schweiz. Weitere werden zum richtigen Zeitpunkt folgen müssen.

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