Dreimal 1:0 nach der ersten Halbzeit im Ständerat

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freundinnen und Freunde

Dieser Newsletter kommt etwas verspätet – denn im Ständerat gab es während der Herbstsession kaum Atempausen. Am Montag begannen die Sitzungen stets eine Stunde früher und dauerten bis in die Nacht hinein. Dazu kamen vier zusätzliche Nachmittagssitzungen, und trotzdem mussten noch etliche Geschäfte auf die nächste Session verschoben werden, ein Novum für den Ständerat. Es war manchmal lang, aber es war spannend, es war lehrreich, mitunter auch amüsant – und es wurde entschieden – statt, was manche wollten, heikle Geschäfte einfach zu vertagen!

Bei den drei wichtigsten Geschäften, die im Ständerat als Erstrat behandelt wurden, heisst es nach meiner Einschätzung drei Mal 1:0.
1:0 für das Ständemehr beim «Stabilisierungsabkommen» mit der EU.
1:0 für die Finanzierung einer raschen Aufrüstung der Armee.
1:0 für eine starke Eigenkapitaldecke für die Auslandtöchter der UBS.

Die zweite Halbzeit wird im Dezember im Nationalrat stattfinden. Es wird in allen drei Geschäften ein hartes und langes Ringen werden. Und es ist völlig offen, ob jeweils das 2:0 und damit der Sieg resultiert oder ob wir den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen müssen.

Ausgleichende Aktivitäten gab es deshalb weniger als sonst. Auf das Jassen musste ich ganz verzichten. Immerhin fand ich noch zwei Mal Zeit für mein geliebtes Aare-Jogging, wo ich meinen Kopf lüften und stärken konnte für die nächsten Debatten im Ständeratssaal. Und ich erlebte am letzten Donnerstag noch einen stimmungsvollen Fraktionsabend mit der Streichmusik Alder, organisiert vom neuen Nationalratskollegen Edgar Bischof aus Appenzell Ausserrhoden. Gefehlt hat an diesem Abend Bundespräsident Guy Parmelin. Er bereitete sich wohl in aller Ruhe auf den Freitagvormittag vor, wo er – nicht ganz unerwartet – seinen Rücktritt bekanntgegeben hat. Zusammen mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen bedaure ich das sehr, denn Guy Parmelin war ein Bundesrat, der immer die Sache und nicht seine Person in den Vordergrund stellte, mit feinem Humor, immer gesprächsbereit, unaufgeregt und überlegt – und mit seiner Kollegialität sehr wichtig für das Bundesrats-Team.

Mit dieser Bundesratsvakanz ist nun also ein weiteres wichtiges Geschäft für die Dezembersession dazugekommen, eine Herausforderung vor allem für den Nationalrat. Das heisst aber auch, dass uns ein spannender Herbst bevorsteht, der zudem auch durch die vier wichtigen Abstimmungen vom 29. November geprägt sein wird. Gut, dass wenigstens nächste Woche der Betrieb im Bundeshaus ruht, bevor bereits wieder die nächsten Kommissions-Sitzungen anstehen. Auch ich mache einige Tage Pause, aber die OLMA-Eröffnung nächsten Donnerstag lasse ich mir nicht entgehen, nachdem die intensive Herbstsession meine diesjährige WEGA-Präsenz leider auf einige Stunden schrumpfen liessen. Zu einem guten Fondue hat es aber auch dieses Jahr gereicht.

Nun wünsche ich Ihnen eine gute Lektüre und sodann auch einen guten Herbst. Es muss dafür auch nicht immer schönes Wetter sein, mit Ihnen freue ich mich auch über jeden Regen, damit die Trockenheit endlich ein Ende nehmen möge!

In Verbundenheit mit Ihnen, unserem Kanton und unserem Land verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen

Ihr Thurgauer Ständerat

UBS: Gratwanderung zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit


Bild: Pexels, Mohammad Ayaz Alam

Den ersten Höhepunkt erreichte die Herbstsession am ersten Donnerstag: Die lange Debatte um die Eigenmittelausstattung der Auslandtöchter der Grossbank UBS, eine Gratwanderung zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Sie musste am Ende unterbrochen werden und konnte erst in der zweiten Woche zu Ende geführt werden. Es war aussergewöhnlich, wie hart die Differenzen zwischen der UBS und dem Bundesrat im Vorfeld über Monate öffentlich ausgetragen wurden, personifiziert durch UBS-Chef Sergio Ermotti einerseits und Finanzministerin Bundesrätin Karin Keller-Sutter andererseits. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht gut war und nicht Schule machen sollte, weil es am Schluss niemandem dient und die Verhärtung sinnvolle Kompromisse und Annäherungen erschwert oder gar verhindert. 

Ich habe auch im Ständerat meine klare Erwartung ausgedrückt, dass dies nun nach dem gefällten Vorentscheid ein Ende haben muss. Das Parlament muss sachlich entscheiden können, es darf nicht darum gehen, ob man für oder gegen eine Person ist. Denn meine Hochachtung und Wertschätzung gilt beiden Protagonisten. Sowohl Bundesrätin Karin Keller-Sutter als auch UBS-Chef Serio Ermotti leisten hervorragende Arbeit. 

Und auch die grosse Bedeutung der UBS, die als letzte Schweizer Grossbank international in der obersten Liga ganz vorne mitspielt, ist unbestritten. Nur müssen wir beachten, dass die Schweiz mit Abstand das kleinste Land mit einer Grossbank von globalem Rang ist. Das birgt spezielle Risiken für unser Land, für unsere Volkswirtschaft und für die ganze Bevölkerung. Deshalb bin ich zum Schluss gekommen, dass wir uns auf unsere Stärken der Swissness besinnen müssen. Dazu gehören neben der Stabilität unseres Landes und der hervorragenden Fachkräfte mit ihrem hohen Arbeitsethos auch sehr gute Kapitalausstattungen, auch wenn diese Mehrkosten verursachen. Was gut ist, darf auch etwas kosten, Swissness darf etwas kosten, und dies werden schliesslich auch die Aktionäre honorieren.

So bin ich am Schluss meinem Kollegen Peter Hegglin gefolgt, dem ehemaligen Zuger Finanzdirektor und ehemaligen Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz, der sich wie kein zweiter in die komplexe Materie eingearbeitet hat. Sein Vorschlag, die ausländischen Tochterfirmen der UBS im Schweizer Stammhaus zu 90 Prozent mit Eigenmitteln, sogenanntem hartem Eigenkapital, zu unterlegen, hat mich überzeugt.

Ich hoffe, dass der Nationalrat auf dieser Basis weiterarbeitet. Es braucht nicht 100 Prozent, wie der Bundesrat vorschlägt, aber auf der Höhe von 90 oder auch 80 Prozent sollten wir uns finden. Ob dieser Weg bei einem Nachtessen zwischen Karin Keller-Sutter und Sergio Ermotti, streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit, schon einmal ausgelotet werden kann, wird vielleicht mein persönlicher frommer Wunsch bleiben. Aber wer weiss? Ich habe mir in meiner langen politischen Tätigkeit angewöhnt, immer mit allem zu rechnen, aber nie die Hoffnung zu verlieren.

Zum Votum

Armeeaufrüstung: Sicherheit ist wichtiger als Finanzpolitik

Bild: VBS, Bettina Berger

Der Ständerat hat in der zweiten Sessionswoche sehr lange um den Vorschlag des Bundesrats gerungen, die Armee aufgrund der bedrohlichen Sicherheitslage unseres Landes zusätzlich mit 24 Milliarden Franken in den kommenden zehn Jahren aufzurüsten und dafür während dieser Zeit die Mehrwertsteuer um 0.5 Prozentpunkte zu erhöhen. Leider haben weder Bundesrat noch Parlament noch Parteien den Mut, angesichts der Dringlichkeit der Lage die nötigen Mittel sofort zu bewilligen mit einer vorübergehenden Verschuldung. Entgegen den Behauptungen würde damit die Schuldenbremse nicht verletzt. Im Gegenteil: die Schuldenbremse sieht explizit Ausnahmen vor, wenn eine «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung» (Finanzhaushaltgesetz FHG, Art. 15) vorliegt bzw. ein «ausserordentlicher Zahlungsbedarf» (Bundesverfassung BV Art. 126, Abs. 3). Selbstverständlich liegt der Hauptzweck der Schuldenbremse darin, die Schulden tief zu halten, was ja auch hervorragend funktioniert. Sie hat aber auch den Zweck, dem Bund für ausserordentliche Zeiten die Handlungsfähigkeit zu sichern. Genau dies ist hier und jetzt aber der Fall. Wir müssen den Mut haben, Sicherheit und Verteidigung ohne Wenn und Aber zu priorisieren. Das heisst, die Finanzpolitik in den Dienst von Sicherheit und Armee zu stellen und sie nicht als Selbstzweck zu betrachten. Die Sicherheitslage hat sich so sehr verschärft, dass von einem drohenden Krieg gesprochen werden muss. In dieser Situation stellt sich eine Grundsatzfrage: «Soll unser Land gut gerüstet in einen baldigen Krieg ziehen oder möglichst schuldenfrei?»

Beschlossen hat der Ständerat schliesslich einen Kompromiss, den wir in der Finanzkommission erarbeitet haben, auch bei einem abendlichen Siebnertreffen im «Della Casa». Das Wichtigste ist, dass der neue Rüstungsfonds sofort in Kraft tritt und sich maximal mit 12 Milliarden Franken verschulden darf. Das ist möglich, weil er vom nötigen Volksentscheid über die Mehrwertsteuer-Erhöhung entkoppelt worden ist. Zudem wird er nicht einfach hinfällig bei einem allfälligen NEIN des Volks zur MWSt-Erhöhung. Die MWSt-Erhöhung soll nach dem Willen des Ständerats neu 0.2 Prozentpunkte betragen, dafür aber 15 Jahre lang dauern. Die restliche Finanzierung der 24 Milliarden Franken wird über den ordentlichen Bundeshaushalt sichergestellt, was den Spardruck nochmals erhöhen dürfte.

Im Nationalrat dürfte der Ständerats-Kompromiss einen schweren Stand haben nach dem Motto: «Zu viele Jäger sind des Hasens Tod». Es ist zu befürchten, dass die Kolleginnen und Kollegen aller politischer Lager weiterhin in den politisch-ideologischen Schützengräben bleiben werden, statt endlich zu begreifen, dass wir einen nationalen Schulterschluss brauchen, um die Schweiz vor Unheil und Krieg zu bewahren. Haben sich nicht alle vor kurzem zur Neutralität bekannt? Neutralität schützt aber nur, wenn sie bewaffnet ist.

Zum Votum

Bilaterale III: JA zu Europa, aber NEIN zur Teilintegration


Bild: erstellt mit KI (Adobe Firefly)

Das «Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU» hat eigentlich den falschen Titel. Es müsste heissen: «Abkommen über die Institutionalisierung und Dynamisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU». Das ist ihr Kern. Ob das Abkommen wirklich zu einer Stabilisierung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz führt, ist denk- und wünschbar, aber keineswegs sicher. Und festzuhalten ist, dass stabile Beziehungen auch anders als mit dem vorliegenden Abkommen erreicht und gesichert werden können. Jedenfalls waren die Beratungen im Ständerat sehr intensiv, sodass sie die ganze dritte Sessionswoche in Anspruch nahmen, ein absolutes Novum!

Die neuen institutionellen Bestimmungen standen im Mittelpunkt der Verhandlungen. Sie sorgen für eine automatische Aktualisierung der Abkommen mit dynamischer Rechtsübernahme, d. h.: die Schweiz muss alle neuen EU-Regelungen in den Vertragsbereichen laufend übernehmen. Am augenfälligsten ist diese Auslagerung der Gesetzgebung nach Brüssel im Lebensmittelbereich. Das neue Lebensmittelgesetz enthält nicht weniger als 40 Direktverweise auf EU- oder EG-Verordnungen. Das heisst: wer sich für die Vorschriften und Auflagen im Lebensmittelbereich intereressiert, wird in Zukunft direkt europäische Verordnungen konsultieren müssen.

Natürlich werden wir bei den Entscheidungen in Brüssel mitreden können – aber nicht mitbestimmen! Natürlich werden wir die Übernahme von unerwünschten EU-Recht verweigern können in einem komplizierten institutionellen Mechanismus. Aber dieser kann in «Ausgleichsmassnahmen» der EU münden, wenn dies vom bestellten Schiedsgericht abschliessend so festgestellt wird. Ausgleichsmassnahmen aber sind nichts anderes als Strafen für ein Verhalten der Schweiz, das nicht den Abmachungen im Stabilisierungsabkommen entspricht.

Die Schweiz ist der Juniorpartner, die EU gibt Ton und Takt vor. Aufgrund der Grössenverhältnisse muss man dies als eine realpolitische Tatsache ansehen. Die Frage ist aber, ob die Schweiz sich auch institutionell in ein Juniorpartner-Prinzip einbinden soll, aus dem sie nie mehr herausfinden wird. Oder ob sie dies weiterhin fallweise tun soll, wie es beispielsweise bei «Schengen-Dublin» der Fall ist.

Dieser Paradigmenwechsel von grundsätzlich freiwilliger zu generell obligatorischer Übernahme des EU-Rechts stellt für mich nichts anderes als eine Teil-Integration der Schweiz in die EU dar. Sie kommt ganz handfest auch darin zum Ausdruck, dass zukünftig alle politischen Akteure am Ort der EU-Gesetzgebung sehr präsent sein müssen, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Das heisst: die Vertretungen in Brüssel werden personell und finanziell stark ausgebaut werden müssen, das Brüssel-Lobbying wird einen eigentlichen Boom erleben, und das wird alle betreffen: Bundesrat und Verwaltung, das eidgenössische Parlament, alle grossen Verbände und Organisationen, auch die Parteien. Gleichzeitig wird es in Zukunft in Bern Themenbereiche geben, die praktisch tabu sind, weil die ganze Rechtsetzung in Brüssel passiert. Diese schmerzliche Einschränkung der Souveränität ist der Preis für die Teil-Integration der Schweiz in die EU.

Dass das Stabilisierungsabkommen aufgrund dieser staatspolitischen Dimension und Tragweite nach dem Willen des Bundesrats nicht dem Ständemehr unterstellt werden sollte, war für mich nicht nachvollziehbar und offensichtlich rein polittaktisch bestimmt, auch wenn formaljuristisch begründet. Der Ständerat hat sich am Schluss jedoch mit 23:17 für das Ständemehr ausgesprochen. Hingegen hat er dem Stabilisierungsabkommen im Grundsatz zugestimmt, indem er mit 29:15 Stimmen auf die Vorlage eingetreten ist. Die Nein-Stimmen kamen alle aus dem bürgerlichen Lager (7 SVP, 4 FDP, 4 Mitte).

Wenn ich das Stabilisierungsabkommen aus staatsbürgerlichen Überlegungen ablehne, soll das nicht heissen, dass ich die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile für die Schweiz nicht sehe. In der Güterabwägung komme ich jedoch zum Schluss, dass uns der Erhalt unserer institutionellen Eigenständigkeit auch etwas kosten darf. Wenn dies – was keineswegs sicher ist – vielleicht 0.1 bis 0.3 Prozent weniger Wirtschaftswachstum pro Jahr bedeuten würde, wäre dies verkraftbar. Angesichts der offensichtlichen Wachstumsprobleme unseres Landes mit horrender Bautätigkeit und grossem Bevölkerungswachstum wäre dies vielleicht sogar wünschbar.

Zum Schluss zwei Sachen, die mir wichtig sind:

  1. Wer das Stabilisierungsabkommen mit der EU ablehnt, ist nicht einfach ein EU-Gegner. Er lehnt einfach die Art der nun gewählten generellen institutionellen Zusammenarbeit ab. Die EU ist und bleibt wichtig für die Schweiz und auch sehr wichtig für Europa, unabhängig jeglicher Verträge und Abkommen. Deshalb soll auch unsere Beziehung mit Europa heute und in Zukunft von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Anerkennung geprägt sein.
  2. Die Hitze der Debatte um die neuen EU-Verträge ist zu hoch. Es schadet unserer Demokratie, die nirgends so gut entwickelt ist wie in der Schweiz, wenn zu scharf und teilweise ganz gezielt auf die Person geschossen wird, insbesondere in den sozialen Medien. Ich habe schon früh gelernt von meinen Vorbildern, dass politische Gegner und Gegnerinnen keine Feinde sind, sondern auch als Personen zu respektieren sind, die ihre politischen Rechte auf der Grundlage unserer Demokratie wahrnehmen. Sie als Demokratie-Verräter zu brandmarken, ist falsch und gefährdet den langfristigen Zusammenhalt und das Selbstverständnis des Schweizer Volks in einem freien Land.

Zu meinem Grundsatzvotum