Hier können Sie sich rasch einen Überblick über meine Vorstösse im Ständerat verschaffen. Sie finden weiterführende Links zum Wortlaut des Vorstosses, zur jeweiligen Begründung und zur Stellungnahme des Bundesrates.
Stromproduktionskapazitäten im teilliberalisierten Strommarkt sichern
Zur Sicherung der Energieversorgung sollten geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit im heutigen teilweise liberalisierten Strommarkt geprüft werden. Bis 2035 wird die Investitionssicherheit durch die Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz abgedeckt. Für die Zeit danach ist jedoch das Investitionsrisiko hoch, weshalb dann das Förderprogramm durch Rahmenbedingungen abgelöst werden muss, welche das Investitionsrisiko begrenzen, und zwar für jegliche Art von Stromproduktion, auch für die erneuerbaren Energien, wo der Rechtsrahmen ab 2036 ebenfalls wegfällt. Vom Begriff Förderung ist jedoch wegzukommen, es muss bei allen Stromproduktionsarten in Zukunft um die Begrenzung des Investitionsrisikos gehen, das im (teil-)liberalisierten Markt zu hoch ist und die nötigen Investitionen hemmt. Damit können einerseits die nötigen Investitionen im gesamten Stromerzeugungsbereich kontinuierlich ausgelöst und gesichert werden. Andererseits würde die neuen Rahmenbedingungen auch den Strombezügern eine grosse Sicherheit geben, einen Strompreis entrichten zu müssen, der sich hauptsächlich an den Kosten orientiert und somit dem volatilen Strommarkt viel weniger ausgesetzt wäre.
Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglichen
In die Rückkehrzentren sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden. Von den Rückkehrzentren ist mit einer Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten auszugehen, die keinen Flüchtlingsgrund aufweisen. Die Anreize für das Stellen von aussichtslosen Asylgesuchen soll damit deutlich verringert werden. Mit den Zentren können die Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen Personen gelöst werden.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten so Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.
Bleibt die Schweiz im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten ohne Beteiligung an den Rückkehrzentren, so wird ein Sogwirkung in Richtung Schweiz ausgelöst, die es unbedingt zu verhindern gilt.
Verbesserungspotenzial bei der Innovationsförderung gemäss Klimaschutzgesetz
Mit der Annahme des Klimaschutzgesetzes und dem Inkrafttreten der Innovationsförderung wurde ein kraftvolles Instrument (Programm ITINERO) geschaffen, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft über neuartige Technologien und Prozesse voranzubringen (Art. 6 KIG). Rückmeldungen aus der Wirtschaft sowie die geringe Anzahl von finanzierten Projekten lassen jedoch Zweifel zu, dass diese Innovationsförderung seine Wirkung in der Praxis entfalten kann. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von administrativer Komplexität bis zu den hohen Anforderungen im Bereich des Innovationsgrads. Meine konkreten Fragen an den Bundesrat finden Sie hier:
Finanzplanung stabilisieren
Die Schweiz steht bei der Finanzplanung 2026 bis 2028 vor grossen Herausforderungen. Es gilt eine Lücke von 3 bis 4 Milliarden Schweizer Franken zu füllen. Gleichzeitig müssen wir die Schuldenbremse unbedingt einhalten. Auf der Aufwandseite bestehen grosse Hoffnungen und Erwartungen an den Bundesrat, der ein Entlastungsprogramm ausarbeitet. Davon betroffen werden auch gebundene Ausgaben und Subventionen sein. Das Entlastungsprogramm soll ab 2026 (nicht gebundene Ausgaben) und ab 2027 für die gebundenen Ausgaben wirksam sein.
Wir müssen für die Stabilisierung der langfristigen Finanzplanung auch einen Kompromiss beim Wachstum der Verteidigungsausgaben finden. Es braucht auch auf der Einnahmenseite neue Perspektiven, ohne dabei neue Steuern zu erheben.
Unter dieser Prämisse will ich in meiner Interpellation vom Bundesrat wissen, wie die Armeeausgaben pro Finanzplanjahr aussehen, wenn das Wachstum so gesteuert wird, dass die Armeeausgaben ein Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) erreichen a) bis 2031, b) bis 2032 oder c) erst bis 2033.
Bis heute fliessen allfällige Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nicht in die ordentliche Rechnung des Bundes ein. Welche Auswirkungen hätte das für die Finanzplanung 2026 bis 2028 (und darüber hinaus), wenn diese Zahlungen der SNB in der Staatsrechnung als Einnahmen verbucht werden? Und was würde das bedeuten im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse?
Hindernisse für HVO-Diesel abschaffen
Klarer Fortschritt: Bundesrat Rösti erwähnt in seiner Antwort auf meine Interpellation das neue CO2-Gesetz. Dies lässt für die Zeit nach 2024 massenbilanzierte erneuerbare Brenn- und Treibstoffe, zu denen auch HVO-Diesel gehört, als klimapolitische Massnahme zu. Diese Treibstoffe erhalten zwar keine Steuererleichterungen, aber können über Kompensationsmassnahmen gefördert werden. Das ist schon mal gut. Weitere Schritte müssen nun folgen.
Um was geht es: Ein heute konkret verfügbarer CO2-reduzierender Treib- und Brennstoff ist der HVO-Diesel. HVO bedeutet Hydrotreated Vegetable Oil (= hydriertes Pflanzenöl). Es wird produziert aus 100% Reststoffen wie Grünabfällen und Fetten aus der Fisch- und Fleischverarbeitung. Nicht verarbeitet werden Palmöl und andere essbare Stoffe für Mensch und Tier. Im EU-Raum gibt es rund 2200 Tankstellen, in der Schweiz kaum eine. Ich will vom Bundesrat wissen, was er von diesem Treibstoff hält und was er unternehmen will, dass dieser auch in der Schweiz produziert und getankt werden kann.
Motion: 13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen
Meine Motion haben Bundesrat und Ständerat angenommen.
Nach meiner Auffassung stellt der 13. Monatslohn wie auch die 13. AHV-Rente etwas Spezielles dar, das über eine reine Lohn- oder Rentenerhöhung hinausgeht: In Anerkennung einer Leistung sind sie eine Sonderzahlung gegen Ende des Jahres, die Freude verbreiten und neue materielle Perspektiven eröffnen soll. Deshalb darf die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» nicht mit einer Erhöhung der 12 Monatsrenten umgesetzt werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich in Analogie zum 13. Monatslohn für eine 13. AHV-Rente entschieden. Sie sollen diese nun auch erhalten!