Hier können Sie sich rasch einen Überblick über meine Vorstösse im Ständerat verschaffen. Sie finden weiterführende Links zum Wortlaut des Vorstosses, zur jeweiligen Begründung und zur Stellungnahme des Bundesrates.
Bei hoher Maturitätsquote Aufnahmeprüfung an Hochschulen prüfen
Die gymnasiale Matura berechtigt in der Schweiz zum freien Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten, insbesondere auch zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETHZ in Zürich und EPFL in Lausanne). Der freie Zugang ist möglich, weil der Matura-Ausweis für eine genügend hohe Qualität der Ausbildung am Gymnasium bürgt. Durch die stetige Erhöhung der Maturitätsquote ist der Qualitätsnachweis nicht mehr garantiert. Entsprechend bezeichnet zum Beispiel die ETHZ das erste Studienjahr als Probejahr. Ohne in die kantonalen Schulsysteme eingreifen zu wollen, bin ich der Meinung, es sollte eine Regelung eingeführt werden, wonach Maturandinnen und Maturanden aus Kantonen mit einer Maturitätsquote über 20 Prozent für die Aufnahme eines Studiums an den beiden ETH oder einer Universität eine Aufnahmeprüfung bestehen müssen. In meiner Interpellation frage ich den Bundesrat, was er davon hält und wie er die Qualität der gymnasialen Maturität steigern will.
Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern
Das 2002 gegründete, virtuelle Archiv für Agrargeschichte wird vom Schweizerischen Wissenschaftsrat als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung eingestuft. Allerdings kann das Archiv seine Tätigkeiten nicht mehr im gleichen Ausmass wie bisher selbst finanzieren, weil es künftig vermehrt Archivbestände zu erschliessen gilt, die von Institutionen stammen, die aufgelöst worden sind und daher nicht zur Finanzierung beitragen können. Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie er die Bedeutung des Archivs beurteilt und ob er es fördern will.
Ziele für die Nutzung von Holz
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Ziele zur Ressource Holz in der Schweiz sowie der dafür notwendigen zukünftigen Entwicklung der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft in kurzer, mittlerer und langer Frist.
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Gegenseitige Anerkennung sicherstellen!
Es ist zu befürchten, dass mit der Übernahme der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung (EUDR) massiver administrativer Mehraufwand entsteht. Die Branche unterstützt die Ziele. Sie hat mit der Europäischen Timber Regulation (EUTR) schon Erfahrungen gemacht. Die Holzhandelsverordnung bekämpft illegal geschlagenes Holz. Die EUDR geht weiter und will detailliertere Prüfungen der Produkte (nicht nur Holz). Die gemäss EUTR geprüften Holzprodukte müssten zusätzlich auf Risiken überprüft werden. In seiner Antwort des Bundesrates vom 8.11.23 ist er sich über die Situation bewusst und wird 2024 über das weitere Vorgehen befinden.
Vergütungen im Bankenwesen limitieren
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und allfälliger weiterer gesetzlicher Grundlagen vorzulegen, um die Vergütungen („total compensation“) im Bankenwesen zu limitieren. Die Vergütung pro Jahr darf 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten.