Hier können Sie sich rasch einen Überblick über meine Vorstösse im Ständerat verschaffen. Sie finden weiterführende Links zum Wortlaut des Vorstosses, zur jeweiligen Begründung und zur Stellungnahme des Bundesrates.
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Gegenseitige Anerkennung sicherstellen!
Es ist zu befürchten, dass mit der Übernahme der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung (EUDR) massiver administrativer Mehraufwand entsteht. Die Branche unterstützt die Ziele. Sie hat mit der Europäischen Timber Regulation (EUTR) schon Erfahrungen gemacht. Die Holzhandelsverordnung bekämpft illegal geschlagenes Holz. Die EUDR geht weiter und will detailliertere Prüfungen der Produkte (nicht nur Holz). Die gemäss EUTR geprüften Holzprodukte müssten zusätzlich auf Risiken überprüft werden. In seiner Antwort des Bundesrates vom 8.11.23 ist er sich über die Situation bewusst und wird 2024 über das weitere Vorgehen befinden.
Vergütungen im Bankenwesen limitieren
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und allfälliger weiterer gesetzlicher Grundlagen vorzulegen, um die Vergütungen („total compensation“) im Bankenwesen zu limitieren. Die Vergütung pro Jahr darf 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten.
Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung
ISOS soll bauliche Entwicklung und Verdichtung lenken, aber nicht verhindern. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zur Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zu unterbreiten, das die Bestimmungen über die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung so anpasst, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare bei der Erfüllung einer kantonalen oder kommunalen Aufgabe in Erwägung gezogen und nach erfolgter Interessenabwägung bei ausgewiesenem öffentlichen Interesse auch bewilligt werden kann. Die Inventare sollen zudem auch auf Begehren einer Planungsbehörde überprüft werden können.
Stopp dem Asylchaos
Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass das Dubliner Asylabkommen vertragsgemäss durchgesetzt wird. Entsprechend darf bei jeder Einreichung eines Asylgesuchs nicht auf das Gesuch eingetreten werden, es sei denn, der Asylsuchende macht glaubhaft, dass er nicht über ein angrenzendes Land eingereist ist. Die Schweiz ist an allen Landesgrenzen von sicheren Drittstaaten umgeben. Die Schweiz muss im Asylbereich endlich zurück zu rechtsstaatlichen Zuständen, die auch mit dem internationalen Recht in Einklang stehen.
Massnahmen für stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb
Im Zuge der hohen Strompreise wollte ich vom Bundesrat wissen, was er für Unternehmen unternimmt, die im internationalen Wettbewerb stehen. Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass in Nachbarländern eine Strompreisbremse ab 2023 gilt.