Der Thurgau darf weiterhin eine Liste säumiger Prämienzahler führen und ein Fallmanagement umsetzen, in dem die Personen direkt betreut werden.

Es hat sich gelohnt hier hartnäckig zu bleiben, auch wenn viele Kanton behaupten, es bringe nichts. National- und Ständerat haben ein Verbot der Liste nun definitiv abgelehnt. Das Thurgauer Modell zeigt eben sehr wohl, dass ein Fallmanagement hilft, vor allem auch den betroffenen Personen.

Damit ist diese Standesinitiative über sieben Jahre nach ihrer Lancierung mit einer Botschaft des Regierungsrats des Kantons Thurgau an den Grossen Rat am Ziel. Ihr Ziel war und ist es, den Kantonen die Möglichkeit zu verschaffen, die Verlustscheine von betriebenen Krankenkassenprämienschuldnern zu übernehmen, wenn sie 90 statt 85 Prozent der Kosten an die zuständige Krankenversicherung bezahlen. Diese Standesinitiative war eines meiner ersten Gesetzesprojekte, die ich nach meinem Wechsel ins Finanzdepartement (per 1. Juni 2014) angestossen habe, nach eingehenden Diskussionen mit den Thurgauer Gemeinden, aber auch mit den Krankenkassenverbänden Santésuisse und Curafutura sowie der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Es ging mir um eine Optimierung des Fallmanagements der Personen auf der Liste der säumigen Prämienzahler (LSP, auch «schwarze Liste» genannt), der Bundesrat und die SGKs haben die Vorlage dann paradoxerweise dazu benutzen wollen, die LSP gleich ganz abzuschaffen bzw. zu verbieten. Das konnte dann in den Räten mit knappen Mehrheiten verhindert werden.

Zum Beitrag in der Thurgauer Zeitung