Mit meiner Motion zur Revision des Epidemiengesetzes will ich erreichen, dass wir zeitnah die Lehren aus der Covid-19 Pandemie ziehen und das Parlament künftig angemessen in die Beschlussfassung über Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie einbezogen wird.

Es kann nicht sein, dass das Parlament mit keinem Wort in den 88 Artikeln des Epidemiengesetzes erwähnt wird. Die Rolle des Parlamentes ist bis jetzt darauf reduziert, Hilfsmassnahmen und Hilfspakete zur Bewältigung der massiven Folgen der Bekämpfung von Covid-19 zu beschliessen. Das Parlament und damit das Volk muss ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie besitzen. Nur so werden die massiven Eingriffe in ganz unterschiedliche Bereichen tragfähig.

Es ist klar, der Bundesrat muss in besonderen und ausserordentlichen Lagen rasch handeln können. Dennoch, es gibt Wege, damit hier die Volksvertreterinnen und Volksvertreter auch über die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung mitentscheiden können. So könnte zum Beispiel eine zeitlich befristete Spezialkommission in beiden Räten eingesetzt werden, welche die Beschlüsse und Anträge des Bundesrates vorberät. Oder: Die Organisation des Parlaments kann für Zeiten von besonderen oder ausserordentlichen Lagen befristet erweitert werden, wobei wöchentliche Zeitfenster bestünden, um bei Bedarf kurzfristige Kurzsessionen durchführen zu können.

Es ist keine Zeit zu verlieren, das Epidemiengesetz auf die gemachten Erfahrungen hin anzupassen, damit Bundesrat und Parlament für künftige Pandemien besser gewappnet sind und die Massnahmen von möglichst breiten Bevölkerungskreisen getragen werden. Der schwerwiegende Mangel im Epidemiengesetz führte während Covid-19 dazu, dass die parlamentarische Diskussion zu Massnahmen nicht stattfinden konnte und die Beschlüsse des Bundesrates keine Legitimation durch entsprechende Entscheide des Parlaments erhielten. Dies wiederum wirkte sich negativ auf die Einbindung möglichst breiter Bevölkerungskreise aus, weil die äusserst rege geführte öffentliche Diskussion in den klassischen und sozialen Medien nicht im Parlament geführt werden konnte und das Parlament auch nicht in seiner Aufgabe als Volksvertretung die finalen Entscheide fällen konnte.

Meine Motion wurde zusammen mit einem weiteren Vorstoss vom Ständerat am 7. Juni 2021 an die Staatspolitische Kommission überwiesen. Der Präsident dieser Kommission hat zugesagt, die Anliegen bereits nach den Sommerferien zusammen mit anderen staatspolitischen Themen zu beraten und zu prüfen. Die Rolle des Parlaments in Pandemielagen muss präzisiert und neu definiert werden – und zwar in nützlicher Frist.

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