Die Covid-Pandemie hat die unzureichende rechtliche Einbindung des Parlamentes in die Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie schonungslos aufgezeigt.

Sie stellt insbesondere in staatspolitischer Hinsicht einen schwerwiegenden Mangel dar. Das Parlament darf in Krisenzeiten nicht zu einem Konsultationspartner des Bundesrats degradiert werden.

Der Ständerat folgt der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission und lehnt meine Motion «Besserer Einbezug des Parlamentes bei der Bekämpfung zukünftiger Pandemien» ab. Er verweist auf die Revision des Epidemiengesetzes, das 2023 kommen soll. Ebenso will die Mehrheit die bevorstehende Debatte im Herbst abwarten, wenn die im Nationalrat bereits diskutierten Vorlagen zur Anpassung des Parlamentsgesetzes in den Ständerat kommen. Dann sollen die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen sowie die Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisensituationen behandelt werden.

Zum Votum

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