Mehr Mittel für die Armee – Schuldenbremse eingehalten

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer, Freundinnen und FreundeDie Wintersession war reicht befrachtet, sodass der Ständerat diverse Geschäfte auf die nächste Session verschieben musste. Wichtigstes Geschäft war der Voranschlag 2025 und der Finanzplan 2026 – 2028, wo ich als Präsident der Finanzkommission eng involviert war. Nach vielen Sitzungen und intensiven, zum Teil hitzigen Diskussionen konnte das Hauptziel erreicht werden, nämlich deutlich mehr Mittel für die Armee unter Einhaltung der Schuldenbremse. Nun stehen nächstes Jahr 530 Mio. Fr. mehr für den Rüstungsaufwand und für Rüstungsinvestitionen zur Verfügung. Auch im Finanzplan wurden die Jahrestranchen deutlich erhöht mit dem Ziel, dass die Armeeausgaben bis ins Jahr 2032 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen (rund 9 Mrd. Fr.). Dies ist ein grosser Fortschritt gegenüber der bisherigen Zielsetzung von 2035 des Bundesrats. In Zukunft muss sich dieser am Finanzplan-Entscheid des Parlaments orientieren.Die Finanzierung dieser Mehrausgaben wird noch grosse Anstrengungen nötig machen. Das Parlament hat im Voranschlag für das nächste Jahr mit verschiedenen Kürzungen, zum Beispiel im Personalbereich oder bei der Internationalen Entwicklungs-Zusammenarbeit, den Weg aufgezeigt. Aber es bleibt eine grosse Herausforderung, die zukünftigen zusätzlichen Ausgaben nur mit Einsparungen zu finanzieren. Ich bin gespannt auf das Entlastungspaket, das der Bundesrat im Januar in die Vernehmlassung geben wird. Gestützt auf die Vorschläge der Expertengruppe Gaillard möchte der Bundesrat den Bundeshaushalt mittelfristig um bis zu 4 Mrd. Fr. entlasten. Die Vorlage soll in einem Jahr in die Wintersession 2025 kommen.Gleichzeitig prüft die Finanzkommission des Ständerats auch mögliche Mehreinnahmen. Wichtig ist dabei für mich, dass dafür keine neuen Steuern erhoben werden, beispielsweise über die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes.

Nachfolgend möchte ich Ihnen noch einige weitere persönliche Einblicke in die Wintersession geben. Es waren abwechslungsreiche drei Wochen, geprägt auch durch die Wahl von Ostschweizer Persönlichkeiten in höchste politische Ämter: Karin Keller-Sutter, Wil, zur Präsidentin des Bundesrats und Andrea Caroni, Herisau zum Präsidenten des Ständerats. Drei Mal durfte ich Besuch empfangen im Bundeshaus, was mich immer sehr freut: eine Klasse der Berufsunteroffizierschule (BUSA) aus Herisau, eine Klasse der Pädagogischen Mittelschule aus Kreuzlingen sowie eine private Gruppe aus Kradolf-Schönenberg. Solche Kontakte sind wichtig für den Austausch der Bürgerinnen und Bürger mit den Politikerinnen und Politikern im Bundeshaus. Sich gegenseitig kennen, sich gegenseitig schätzen, bürgernahe Politik!

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen Jahreswechsel nach Ihrem Gusto in ein friedliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Ihr Thurgauer Ständerat

Jakob Stark

(Bild: RosZie auf pixabay.com )

Betreuungszulage für Eltern mit Fremdbetreuung ihrer Kinder

Der Nationalrat hat vor zwei Jahren beschlossen, dass der Bund in Zukunft allen Eltern 20 Prozent an die Kosten von Kinderkrippen oder Kindertagesstätten (Kita) bezahlt. Die Kosten von 800 Mio. Fr. pro Jahr belasten seither den Finanzplan. Der Ständerat hat nun ein anderes Modell beschlossen, das für Kinder bis 8 Jahre gilt. Werden sie in einer Kita betreut, so erhalten ihre Eltern pro Tag eine Betreuungszulage von 100 Franken. Ausgerichtet würde diese Zulage wie die Kinderzulagen über die Familienausgleichskasse, was eine Finanzierung über Arbeitgeber-Lohnprozente bedeuten würde. Kostenpunkt: 600 Mio. Franken. Obwohl alle diese Bemühungen unter dem Titel «Verbesserte Nutzung des Fachkräftepotentials» laufen, sind die Arbeitgeber überhaupt nicht begeistert von diesem Modell.

Vielleicht kann sich am Schluss weder das eine noch das andere Modell durchsetzen, was ich begrüssen würde. Denn die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist gemäss Bundesverfassung eine Kantonsaufgabe. Jedenfalls wird dies seit langer Zeit so gehandhabt, sodass sich in den Kantonen, Städten und Gemeinden Strukturen entwickelt haben, die jetzt nicht vom Bund übersteuert werden sollten. Ich stehe auch kritisch zur Bundesfinanzierung, weil diese die verwandtschaftliche, freundschaftliche oder nachbarschaftliche Betreuung von Kindern nicht berücksichtigt und dieses wichtige soziale Netz tendenziell verdrängt. Mit meinen Anträgen, den Grosseltern für ihre Enkelbetreuung eine halbe Betreuungszulage auszurichten, hatte ich leider keinen Erfolg. Etwas mehr Wertschätzung wäre angebracht!

Mehr erfahren.

(Bild: 🌼Christel🌼 auf pixabay.com)

Not-Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit, eine Tierseuche der Wiederkäuer und Kameliden (Kamele etc.), hat sich im letzten Herbst in der Schweiz stark ausgebreitet. Davon betroffen waren weit über 1000 Betriebe mit weit über 500 toten Tieren, vor allem Schafen, aber auch vielen Rindern. Die Blauzungenkrankheit ist nicht neu. Neu jedoch ist die Variante, der Serotyp 3, gegen den in der Schweiz kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Verschiedene Impfstoffe, die in einigen EU-Staaten notfallmässig angewendet werden dürfen, sind weder in der Schweiz noch in der EU offiziell zugelassen. Ich habe deshalb in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) eine Kommissions-Motion beantragt, die den Bundesrat beauftragt, «möglichst rasch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen bzw. die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweizer Behörden in Notsituationen wie der vorliegenden Blauzungenkrankheits-Epidemie den Import und die Anwendung von wirksamen, aber nicht formal zugelassenen Medikamenten von Impfstoffen genehmigen können».

Die Motion wurde nun in der Wintersession im Ständerat behandelt und einstimmig gutgeheissen. Damit hat der Bundesrat den Auftrag, das Heilmittelgesetz so anzupassen, dass bei unvermittelt auftretenden Tierseuchen in Notsituationen reagiert werden kann, um die nötigen Impfstoffe zu beschaffen.

Kurzfristig hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine befristete Allgemeinverfügung auf der Grundlage von Art. 9 des Tierseuchengesetzes erlassen, dass bis zum 30. April 2025 drei nicht offiziell zugelassene Impfstoffe importiert und angewendet werden dürfen.
Damit hat die Motion ihren Zweck vollumfänglich erfüllt, sodass die Tierhalter/-innen in der Lage sind, ihre Schafe und Rinder vor der Blauzungen-Seuche zu schützen.

Zum Votum und zur Motion.

(Bild: HKW Aarberg)

Wohin mit der Holzasche?

Mit der Motion «Deponieraum für Holzaschen sicherstellen» nahm ich ein Anliegen der Holzenergiebranche auf. Es fehlt an Deponieraum für die Holzaschen aus grossen Holzfeuerungen und Holzkraftwerken.

Das sind Holzfeuerungen und Holzkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 70 Kilowatt. Das Anliegen der Motion ist, dass einerseits Deponieraum in den Kantonen geschaffen werden soll. Andererseits fordert sie eine Verlängerung der Frist für die Ablagerung von Asche aus Altholzfeuerungen, denn die Schadstoffe müssen zurückgewonnen oder stofflich verwertet werden, beispielsweise indem man sie in Zementwerken verwendet. Das ist sehr aufwendig und schwierig, weshalb hier eine Fristerstreckung nötig wurde.

Der Bundesrat versprach in seiner Antwort, diese Anliegen aufzunehmen und unterstützte die Motion. Somit war es nicht erstaunlich, aber trotzdem erfreulich, dass der Ständerat der Motion einstimmig zugestimmt hat.

Meine Motion.

(Bild: AFV Beltrame Group)

Förderung der Stahl- und Aluminiumhersteller – Ja und Nein!

Aufgrund der starken Förderung und Subventionierung von Stahl und Aluminium durch China ist die westliche Produktion unter Druck geraten. Als Abwehrmassnahme hat die USA hohe Einfuhrzölle verhängt und die EU reagierte mit ähnlichen protektionistischen Massnahmen.
Dadurch kamen die einheimischen Stahlhersteller in Gerlafingen und Luzern unter Druck, weshalb im Parlament Vorstösse zur staatlichen Hilfe eingereicht wurden. In der Wintersession hat das Parlament nun im dringlichen Verfahren ein Gesetz verabschiedet, das den beiden erwähnten Stahlherstellern sowie zwei Aluminiumgiessereien im Wallis während vier Jahren die Stromnutzungsgebühren reduziert.

Ich kann mit diesem Gesetz leben, weil sich die generierten Ausgaben auf 40 Mio. Fr. beschränken und es zudem befristet ist. Ich habe jedoch NEIN gestimmt. Mich hat gestört, dass einerseits die Bundesverfassung übergangen wurde, welche keine Bundesmassnahmen vorsieht. Und andererseits die Gleichbehandlung missachtet worden ist. Denn Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz kennen heute bereits wirksame Massnahmen zur Entlastung von stromintensiven Betrieben. Ich habe im Ständerat vorgerechnet, dass beispielsweise Stahl Gerlafingen in den kommenden Jahren mit 50 Mio. Fr. profitieren wird (Rückerstattung des Netznutzungszuschlags von 2.3 Rp./kWh und Wegfall des Stromreservezuschlags von 1.3 Rp./kWh).
Wenn nun über diese Entlastung hinaus vier Stahl- und Aluminiumhersteller eine zusätzliche Entlastung bei den Netzgebühren erhalten, so ist das gegenüber allen anderen stromintensiven Unternehmen eine Vorzugsbehandlung. Diese müssen durch die Entlastung der anderen vier Unternehmen zudem mit (leicht) höheren Netzgebühren rechnen.

Ich möchte aber betonen, dass ich es richtig finde, dass die Politik alles unternimmt, die Industrie in der Schweiz zu halten. Das muss aber über gute Rahmenbedingungen geschehen wie gute Ausbildung von leistungsfähigen Fachkräften im dualen Bildungssystem, viel Forschung und Entwicklung, Sicherheit und Zuverlässigkeit in jeder Beziehung. Dazu können auch Spezialgesetze klug genutzt werden, wie im Falle der Stahl- und Aluhersteller das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, das Klima- und Innovationsgesetz oder das revidierte CO2-Gesetz. Eine direkte Förderung wie jetzt beschlossen muss die Ausnahme bleiben, insbesondere auch das dringliche Verfahren, das mir suspekt ist. Auch in diesem Falle diente die Dringlichkeit dazu, ein Anliegen ohne gründliche Abklärung, aber unterstützt durch eine enorme Medienpräsenz, in einer Session durch National- und Ständerat zu peitschen. Das war fragwürdig – und zudem auch nicht nötig! Denn ohne Dringlichkeit wäre das Gesetz einfach vier Monate später in Kraft getreten!

Mein Votum.