Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer

Die Frühjahrssession der letzten drei Wochen führte im Ständerat zum Abschluss einiger grosser Gesetzesrevisionen. Erwähnen möchte ich das CO2-Gesetz, das die Politik der CO2-Reduktion auf massvollen, aber mach- und zahlbaren Pfaden weiterführt und so an die Ablehnung des CO2-Gesetzes durch das Schweizer Volk im Jahre 2021 anknüpft. Es war wichtig, den Volkswillen so umzusetzen und der forscheren Gangart zu widerstehen, die von links-grüner-grünliberaler Seite gefordert wurde. Nun sind die Weichen für die nächsten Jahre gestellt, und der Vollzug ist gefordert. Bevor dann im Hinblick auf die CO2-Politik nach 2030 eine Standortbestimmung gemacht werden kann und der politische Prozess von neuem beginnen wird.

Auch die Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft konnte unter Dach und Fach gebracht werden, insbesondere durch eine Revision des Umweltschutzgesetzes. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verstärkte Kreislaufwirtschaft geschaffen, wobei zielführende Rahmenbedingungen für unternehmerische und verantwortungsbewusste Wirtschaftsakteure vor Geboten und Verboten im Vordergrund standen. Eine vollständige Liberalisierung der Abfallverwertung wurde abgelehnt, damit das Abfallmonopol der Kantone nicht dazu führt, dass diese am Schluss nur noch die schlecht verwertbaren und defizitären Abfälle entsorgen müssen. Der Bundesrat hat aber neu die Kompetenz erhalten, das Monopol in gewissen Sektoren zu lockern.

Die zweite und dritte Woche der Session war auch geprägt durch das JA der Schweizer Stimmberechtigten am 3. März zur «Initiative für eine 13. AHV-Rente». Wie es sich für einen guten Verlierer gehört, akzeptiere ich das Ergebnis. Es gilt nun, eine geeignete Finanzierung der 4 bis 5 Milliarden Mehrkosten sicherzustellen, eine grosse Herausforderung! Was mich zudem beschäftigt, ist die Absicht von Bundesrat und Verwaltung, die 13. AHV-Rente aus technischen Gründen nicht speziell auszuzahlen, sondern einfach die zwölf Monatsrenten um 8.3 Prozent zu erhöhen.

Ich habe deshalb umgehend eine Motion eingereicht mit dem Titel «13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen». Nach meiner Auffassung stellt der 13. Monatslohn wie auch die 13. AHV-Rente etwas Spezielles dar, das über eine reine Lohn- oder Rentenerhöhung hinausgeht: In Anerkennung einer Leistung sind sie eine Sonderzahlung gegen Ende des Jahres, die Freude verbreiten und neue materielle Perspektiven eröffnen soll. Deshalb darf die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» nicht mit einer Erhöhung der 12 Monatsrenten umgesetzt werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich in Analogie zum 13. Monatslohn für eine 13. AHV-Rente entschieden. Sie sollen diese nun auch erhalten!

Nachfolgend einige weitere thematische Einblicke in meine Tätigkeit in Bern während den letzten drei Wochen. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und freue mich auf Ihre Rückmeldungen und Inputs.

Ihr Thurgauer Ständerat

Jakob Stark

(Bild von Marcin Jozwiak: pexels.com)

Im Inland oder im Ausland CO2 kompensieren spielt keine Rolle

Es kommt bezüglich des CO2-Ausstosses nicht darauf an, ob wir im Inland oder im Ausland Kompensationsprojekte realisieren. Im Ausland können wir oft mehr erreichen, und der Technologietransfer ist dabei sehr willkommen. Darum sprach ich mich gegen eine fixe Quote für die Verminderung des Treibhausgases im Inland aus. Der Bundesrat soll die Kompensationen «in erster Linie» in der Schweiz vornehmen, daneben aber genügend Flexibilität behalten. Der monierten Verlangsamung der technischen Entwicklung in der Schweiz stelle ich die geförderte technische Entwicklung in den Partnerländern gegenüber. Es muss ja schliesslich das Ziel sein, alle Länder in der langen Frist auf das gleiche technische Niveau zur CO2-Vermeidung zu bringen.
Beim CO2-Gesetz hat der Ständerat auch durchgesetzt, dass der Bund auf die Förderung von Basisinstallationen für E-Ladestationen in Mehrparteiengebäuden oder in Betrieben verzichten soll. Die Entwicklung in Richtung E-Autos muss nicht mit solchen Bundesmassnahmen angekurbelt werden. Zudem wäre ein grosser Vollzugsaufwand unvermeidlich, und drittens fördern bereits viele Kantone und Städte die Installation von E-Ladestationen.

Newsclip SRF

Mein Votum

(Bild pixabay)

Energiepolitik ohne Kernkraft ist riskant

Wir müssen unsere Strompolitik auf zwei Hauptziele ausrichten: die Versorgungssicherheit und die Produktion von Strom ohne CO2-Ausstoss. Ob wir das ohne die Kernkraft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten schaffen, ist ungewiss. Daher habe ich das Postulat von Kollege Burkart unterstützt. Es fordert einen Bericht vom Bundesrat, wie der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglicht werden kann. Es ist wichtig, jetzt das nötige Wissen und die Grundlagen zu beschaffen, die wir benötigen, um künftige Entscheide über den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke zu treffen. Diese Entscheide müssen rechtzeitig gefasst werden, um die Laufzeit der Kernkraftwerke in Gösgen und Leibstadt um zehn Jahre bis 2039 respektive 2044 zu verlängern, eventuell auch die Laufzeit des Kernkraftwerks Beznau, das nach heutiger Planung bereits in wenigen Jahren vom Netz genommen werden soll.

Mein Votum

(Bild Lignum)

Postulat über Ziele zur Nutzung von Holz angenommen

Der Ständerat hat mein Postulat über die quantitativen Ziele der Nutzung von Holz – von der Holzernte im Wald über Verarbeitung und Handel bis zur Verbrennung – oppositionslos angenommen. Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, über die zukünftige Entwicklung der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft in kurzer, mittlerer und langer Frist Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Wald- und Holzstrategie 2050 wird er nun die Ziele zur Ressource Holz definieren. Welche Menge Holz soll künftig geerntet und verarbeitet werden? Diese Frage ist bedeutend in einer Zeit, wo die Klima-Leistung von Wald und Holz an Bedeutung gewonnen hat. Mein Ziel ist es, die Holzernte im Schweizer Wald von heute 5 – 6 Mio. m3 auf zukünftig 7 – 8 Mio. m3 zu erhöhen, was immer noch gut innerhalb des Potentials von gegen 10 Mio. m3 liegt. Damit könnten sowohl die Stammholz- als auch die Energieholzernte um je rund 1 Mio. m3 pro Jahr erhöht werden.

Mein Postulat

Neuen teuren Fonds verhindert gegen den Willen der SPK

Die Staatspolitische Kommission (SPK) wollte mit einer Motion einen «Fonds für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gedenken an 1848» schaffen. Ich habe – zusammen mit dem Bundesrat – Antrag gestellt, diesen Fonds abzulehnen. Nicht wegen seines Zwecks, der sicher ehrenwert ist, wenn auch die genannten Aufgaben schon heute durch Bund und Kantone wahrgenommen werden. Und sicher ist es auch richtig, den grossen Wurf der Bundesverfassung von 1848 zu würdigen. Aber ob dafür ein Fonds mit einem eigenen Gremium, ernannt vom Bundesrat, ins Leben zu rufen sei, habe ich entschieden in Frage gestellt. Es darf doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite Milliarden-Löcher in der Bundeskasse stopfen müssen und auf der andern Seite gleichzeitig einen Fonds gründen, der auf Jahre hinaus Mittel in Millionenhöhe beansprucht. Der Ständerat lehnte den Fonds schliesslich mit klarer Mehrheit ab.

Mein Votum

Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern

In einer Interpellation habe ich die Bedeutung des Schweizerischen Archivs für Agrargeschichte dargelegt. In der Diskussion im Ständerat wies ich darauf hin, dass dieses Archiv Unterlagen und Quellen von allen Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft erschliesst und digitalisiert. Von aktuellen Organisationen wie zum Beispiel dem Schweizer Bauernverband oder BioSuisse, aber auch von aufgelösten Organisationen wie zum Beispiel der Jungbauernbewegung oder der Fédération des sociétés d’agriculture de la Suisse romande.
Dabei werden auch viele Bilder und Filme des landwirtschaftlichen und ländlichen Lebens des 20. und auch des 19.Jahrhunderts gesichert. Das geht weit über die engere Land- und Ernährungswirtschaft hinaus und umfasst einen grossen Teil des Lebens und Arbeitens der ländlichen Gesellschaft in der Schweiz lange vor der Mechanisierung. Dieses unwiederbringliche Kulturgut ist von nationalem Interesse!
Das Schweizerische Agrararchiv arbeitet unglaublich kostengünstig. Trotzdem benötigt das Archiv nun eine bescheidene Unterstützung vom Bund: 220’000 Fr. pro Jahr! Das ist ein verhältnismässig kleiner Beitrag, der auch finanzpolitisch vertret- und verkraftbar ist und eine grosse Wirkung erzielt. Ich hoffe sehr, dass Bundesrat Guy Parmelin diesen Betrag im Rahmen der Umsetzung der BFI-Botschaft 2025 – 2028 freigeben wird.

Mein Votum

Meine Interpellation