Umkämpfte Gegenvorschläge – Besuch aus dem Thurgau

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freundinnen und Freunde

Die Frühlingssession war, neben der gesetzgeberischen Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana, geprägt von spannenden Debatten um zwei Gegenvorschläge, zur Blackout-Initiative einerseits und zur Neutralitäts-Initiative andererseits. Nicht weniger als dreimal war der Gegenvorschlag zur Neutralitäts-Initiative traktandiert, mit interessanten Diskussionen, die sich aber sehr in die Länge zogen.

Davon betroffen war eine 38-köpfige Besucherschar aus den Reihen der SVP-Sektionen von Amlikon-Bissegg, Schönholzerswilen und Affeltrangen, mit der ich zu einer halbstündigen «Fragestunde» im Kommissionszimmer 287 verabredet war. Da jede Stimme im Ratssaal zählte und die entscheidenden Abstimmungen scheinbar stets unmittelbar bevorstanden, sass ich zur vereinbarten Zeit wie auf Nadeln im Ständerat und konnte meine Gäste nur kurz begrüssen. Umso schöner und stimmungsvoller war etwas später dann der Apéro in der «Galerie des Alpes», wo dann die Thurgauer Mundart voll widerhallte. Vielen Dank für den schönen Besuch, er hat mich sehr gefreut.

Weniger erfreulich ist die Weltlage, die mit dem Krieg im Iran nochmals unruhiger und ungewisser geworden ist. Auch die Schweiz hat ihr Botschaftspersonal aus Teheran zurückgezogen, ihre Briefträgerfunktion zwischen den USA und dem Iran bleibt aber auch so bestehen. Ob diese irgendwann in wesentlichen Dingen zum Tragen kommt, ist höchst ungewiss. Trotzdem ist dies richtig im Sinne der «Guten Dienste», welche die Schweiz unbeirrt und immer anbieten sollte, in allen Teilen der Welt.

Ausserordentliche Ausgaben für die Sicherheit
Im Übrigen ist es richtig, wenn sich die Schweiz auf ihre innenpolitischen Herausforderungen konzentriert und versucht, ihre Strukturen und Finanzen gesund und zukunftsgerichtet zu erhalten und zu gestalten. Damit sie bestmöglichst vorbereitet ist auf alle möglichen zukünftigen Entwicklungen.

Leider kann dies im Sicherheitsbereich noch nicht mit gutem Gewissen behauptet werden. Der Bundesrat hat zwar beschlossen, für die nötige Aufrüstung zur Verteidigung unseres Landes eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0.8% vorzuschlagen. Die Kritik ist ihm gewiss. Ich unterstütze den Bundesrat grundsätzlich, weil ich überzeugt bin, dass wir jetzt schnell mehr für die Sicherheit der Schweiz ausgeben müssen.

Im Alltag spüren wir jedoch die wachsende Bedrohung nur wenig, weshalb es auch schwierig sein wird, das Volk von einem JA zur Mehrwertsteuer-Erhöhung zu überzeugen. Deshalb ist es falsch, dass der Bundesrat die Frage der Aufrüstung vertagt bis zu einer möglichen Volksabstimmung, wo die Aufrüstung allenfalls mit einem NEIN gestoppt werden könnte. Ein NEIN, das womöglich nur gegen die Steuererhöhung, nicht aber gegen die nötige Aufrüstung gerichtet ist.

Deshalb muss der Bundesrat die Führung energischer übernehmen und Klartext sprechen: Stuft er die sicherheitspolitische Lage wirklich als ausserordentlich gefährlich ein, so muss er dafür auch ausserordentliche Mittel sprechen. Die Schuldenbremse sieht dieses Instrument ausdrücklich vor. Gleichzeitig soll er zur ausserordentlichen Finanzierung wie geplant eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vorschlagen, aber vielleicht nur 0.5%, der Rest ist im Bundeshaushalt einzusparen.

Wenn dann das Volk in dieser Konstellation NEIN sagt zur Steuererhöhung, so ist die Aufrüstung nicht tangiert. Der Bundesrat müsste einfach einen Plan B oder C vorschlagen zur Finanzierung der ausserordentlichen Ausgaben für unsere Sicherheit. Deren Verbesserung aber wäre im Gange und könnte ungehindert weiterlaufen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühling und freue mich, Sie in den kommenden Monaten an dem einen oder anderen Anlass zu treffen. Den Dienstag, 1.September 2026, müssen Sie sich aber unbedingt bereits jetzt reservieren. Dann werde ich Sie zu einem Spätsommeranlass ins Schloss Hagenwil einladen: mit Politik, Kultur (Trio Artemis, Otmarmusik St.Gallen) und Kulinarik.

Ihr Thurgauer Ständerat

Jakob Stark

Neutralitäts-Initiative: Nein zum Gegenvorschlag

Bild: iStock, OSORIOartist

Seit 1848 steht die «Schweizer Neutralität» in der Verfassung, ohne eine Definition. In der globalen und vernetzten Welt ist das allgemeine Selbstverständnis darüber, was das genau bedeutet, heute leider nicht mehr da. In dieser Situation hat es der Bundesrat unterlassen, einen klaren Begriff der «Neutralität» zu prägen. Diesen Mangel möchte die SVP-Neutralitätsinitiative wettmachen, die jedoch mit ihrem generellen Ausschluss von Wirtschaftssanktionen, solange sie nicht von der Uno angeordnet sind, vielen zu weit geht. In dieser Situation hatte der Ständerat im vergangenen Sommer einen Gegenvorschlag meines St. Galler Kollegen Beni Würth angenommen. Doch der Nationalrat machte nicht mit, sodass das Geschäft in dieser Session noch je dreimal in beiden Räten behandelt werden musste. Schliesslich obsiegten leider jene Kreise um den Bundesrat, welche die heutige Praxis der Neutralitätspolitik auch einem Gegenvorschlag vorziehen. Damit wird die Neutralitäts-Initiative alleine zur Abstimmung kommen und von Bundesrat und Parlament zur Ablehnung empfohlen werden. Ich bedaure sehr, dass der Gegenvorschlag nicht zustande gekommen ist. Umso mehr ist es nun wichtig, auf die Initiative zu setzen!

Besuche aus dem Thurgau und aus Basel-Stadt

Letzten Mittwoch besuchte eine grössere Schar mit vielen vertrauten Gesichtern aus den SVP-Sektionen Amlikon-Bissegg, Schönholzerswilen und Affeltrangen unter Leitung von Sandro Wellauer das Bundeshaus. Leider musste die Gruppe eine etwas übertriebene, mehr als eine Stunde dauernde Personenkontrolle über sich ergehen lassen. Anschliessend aber genossen die interessierten Thurgauer und Thurgauerinnen den Aufenthalt im Bundeshaus mit einem Tribünenbesuch, einer offiziellen Führung sowie mit Apéro und Mittagessen in der «Galerie des Alpes». Vielen Dank für die vielen bereichernden Begegnungen.
Ebenso durfte ich auch einen Austausch mit einer Gymnasialklasse aus Basel-Stadt führen, bei dem ich feststellen durfte, wie ernsthaft sich unsere Jugend mit Politik befasst, ein Aufsteller! Eingefädelt hatte diese Begegnung Can Zäch (Bild unten), den ich kürzlich an einem Familienanlass kennengelernt hatte.

Entlastungspaket: Enttäuschend oder gar nicht so schlecht?

Bild: erstellt mit KI (Adobe Firefly)

Im Dezember hatte der Ständerat das Entlastungspaket für den Bundeshaushalt beraten. In der Frühlingssession war nun die Reihe am Nationalrat. Anschliessend wurden die Differenzen zwischen den beiden Räten in zwei Runden bereinigt. Zum Ergebnis gibt es verschiedene Stimmen. «40 Prozent unter dem Vorschlag des Bundesrats, das ist enttäuschend», sagen die einen. «Immerhin die Rechnung um 1.4 (2027), 1.9 (2028) und 2.0 Mrd. Fr. (2029) pro Jahr entlastet, das ist gar nicht so schlecht», sagen die andern. Ich gehöre eher zu den letzteren und bin froh, dass so die Grundlage für ausgeglichene Voranschläge in den Jahren 2027 und 2028 gelegt werden konnte. Für die Zeit nachher allerdings muss sich unsere Finanzministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, noch etwas einfallen lassen. Erfreulich ist, dass Grüne und SP das geplante Referendum gegen den gesetzlichen Teil des Entlastungspakets nicht ergreifen wollen. Das wäre eine unnötige Zeit- und Ressourcenverschwendung gewesen.

Meine Voten als Sprecher der Finanzkommission:

Votum 1
Votum 2

Klares JA zum indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative

Bild: AKW Leibstadt

Die «Blackout-Initiative» möchte verhindern, dass es in der Schweiz irgendwann zu einem Totalausfall der Stromversorgung, einem sogenannten «Blackout», kommt. Das möchte sie in die Verfassung schreiben und dazu auf alle CO2-freien Stromarten setzen, also auch auf Kernkraft. Der Bundesrat lehnt die Initiative als zu weit gehend ab, hat jedoch einen indirekten Gegenvorschlag vorgelegt, indem er im Kernenergiegesetz das Verbot zum Bau neuer Kernkraftwerke aufheben will. Ich unterstütze dieses Vorgehen klar, damit wir eine Option für die langfristige Stromversorgung nach 2050 besitzen, falls die hohen Produktionsziele mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vielleicht nicht erreicht werden. Der Ständerat hat dem indirekten Gegenvorschlag mit sehr deutlicher Mehrheit zugestimmt. Im Nationalrat wird das Ergebnis in der Sommersession sicher viel knapper ausfallen, wenn nicht sogar kippen. Ich hoffe jedoch, dass sich auch die Mehrheit des Nationalrats von der Technologieoffenheit und der Option für eine langfristige Stromversorgungssicherheit überzeugen lässt.

Mein Votum

Bundeshilfe für Opfer von Crans-Montana: gefährliches Präjudiz?

National- und Ständerat gedachten zu Beginn der Frühjahrssession der 41 Todesopfer und der 115 verletzten Personen der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Neujahrsnacht. Dass der Bundesrat unter dem Eindruck dieser Tragödie und dem harten Schicksal der Betroffenen und ihrer Angehörigen ein dringliches Gesetz zur Unterstützung der Opfer von Crans-Montana vorschlug, war verständlich und vielleicht prima vista auch richtig. Gleichwohl gab es grössere Zweifel, ob der vom Bund zu leistende Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken für alle Verstorbenen und Verletzten (Kriterium: mindestens 1 Nacht lang im Spital) nicht ein gefährliches Präjudiz darstelle und auch wegen des grossen politischen Drucks aus Italien vorgeschlagen worden sei. Der tragische Postautobrand von Kerzers mit sechs Toten und einigen Verletzten, der sich kurz nach Verabschiedung des Gesetzes ereignete, hat gezeigt, welch problematisches Präjudiz geschaffen worden ist. Denn schon melden sich Personen, die vom Unglück in Kerzers betroffen sind und sich ungerecht behandelt fühlen.

Weitere Geschäfte mit persönlicher Beteiligung

Bild: sturmarchiv.ch, Brienz 2024, Adrian Moser

Mit Voten eingebracht habe ich mich weiter in folgenden Geschäften:

Motion UREK-S. Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen. Leider wurde diese Motion gutgeheissen. Meine Hoffnung liegt nun auf dem Zweitrat. Bei Naturkatastrophen wie in Blatten letztes Jahr oder 2024 im Tessin reagierte der Bund bisher mit dringlichen Beschlüssen oder Sonderbotschaften. Die Motion, angestossen durch die Bergkantone, möchte nun ein Bundesgesetz schaffen, um dem Bund eine allgemeingültige Grundlage zur Hilfe in Naturkatastrophenfällen zu geben. Ich lehne dies ab, weil damit die heutige klare Zuständigkeit der Kantone in Frage gestellt wird. Ist das neue Gesetz dann einmal eingeführt, so wird bald jedes mittlere oder auch kleinere Ereignis zur Naturkatastrophe hochstilisiert, damit der Bund seine Kasse mit den scheinbar unerschöpflichen Mitteln öffnet. Einmal mehr würden die Kantone mit diesem Gesetz einen Teil ihrer Souveränität «verkaufen». Katastrophen sind ausserordentliche Ereignisse und darauf soll der Bund bei Bedarf wie bisher auch ausserordentlich reagieren: mit Notrecht, Dringlichkeit und Sonderbotschaften. Katastrophen lassen sich nicht «normalisieren», sonst sind sie keine Katastrophen mehr. Mein Votum

Motion Stark. Vereinfachter Erlass von Hausordnungen für kantonale Asylzentren. Kantonale Asylzentren, insbesondere auch im Thurgau, müssen heute oft Leute aus Bundesasylzentren übernehmen, deren Asylverfahren mit negativem Entscheid und Wegweisung geendet haben. Die unterschiedlichen Hausordnungen und Betriebsvorschriften sind dabei für die kantonalen Asylzentren ein Problem. Einerseits müssen die Asylpersonen wieder an neue Vorschriften gewöhnt werden. Andererseits gibt es beispielsweise in kantonalen Asylzentren keine Anwesenheitsvorschriften, sodass der Vollzug, insbesondere auch von Wegweisungen, für die Polizei sehr viel schwieriger wird. In Absprache mit dem zuständigen Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau beantragte ich deshalb, dass der Bund im Asylgesetz eine Rechtsgrundlage schafft, damit Kantone Hausordnungen und Betriebsvorschriften von Bundeszentren bei Bedarf übernehmen können. Der Bundesrat lehnte diese Forderung ab mit dem Hinweis, interessierte Kantone könnten dafür ihre eigenen Gesetze anpassen. Dieser Argumentation folge der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten hauchdünn. Mein Votum

Motionen Candinas, Seiler-Graf und Götte. Massnahmen zum Schutz vor Missbrauch von Schweizer Telefonnummern und Schweizer Internetadressen. Als Kommissionssprecher habe ich diese drei Motionen klar befürwortet. Es geht darum, dass sich betrügerische Personen schweizerische Telefonnummern beschaffen und/oder deren Herkunft verschleiern, sich dann zum Beispiel als Polizisten ausgeben und so viel Geld ergaunern. Ebenso werden mit gefälschten Schweizer Domain-Adressen (Endung .ch oder .swiss) betrügerische Aktivitäten über das Internet abgewickelt. Die drei Motionen wurden klar angenommen, wobei bei der dritten auf einen Punkt verzichtet wurde, um auf einen unverhältnismässigen Swiss Finish bei der Identifizierung zu verzichten. Mein Votum

Interpellation Stark. Brandschutzregelungen basierend auf dem BehiG durch private Normenvereine. Schliesslich behandelte der Ständerat als zweitletztes Geschäft der Session meine Interpellation, die im Austausch mit schweizerischen Brandschutzexperten entstanden ist. Es geht um eine Überschneidung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften, welche von den Kantonen gemeinsam erlassen werden, mit dem Behinderten-Gesetz (BehiG) und der dazugehörigen Verordnung (BehiV). Diese erklärt die private SIA Norm 500 als allgemeingültig, welche jedoch auch Bestimmungen über den Brandschutz enthält. Da es bisher nicht gelungen ist, hier eine Klärung zu erzielen, habe ich die Interpellation eingereicht. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat in ihrer Antwort ihre Gesprächsbereitschaft zugesichert. Das ist doch mal ein Anfang! Mein Votum