Anker170 Geschäfte im Ständerat behandelt

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freundinnen und Freunde

In meinem kleinen persönlichen Rückblick auf die vergangenen drei Wochen an der Herbstsession des Ständerats in Bern konzentriere ich mich auf einige innenpolitische Themen. Es ist eine subjektive Auswahl von Geschäften, die mir wichtig sind oder bei denen ich mich zu Wort gemeldet habe.

Viele andere Themen haben diese Session ebenfalls geprägt. So hat der Ständerat insgesamt 170 Geschäfte behandelt, das ist viel! Trotzdem schaffte es der Rat mit einiger Effizienz und Disziplin, zusätzliche Nachmittags-Sitzungen zu vermeiden.

Auch die grossen internationalen Themen wie die Kriege in der Ukraine oder im Gaza-Streifen waren in Bern omnipräsent, auch mit ihren Auswirkungen, Herausforderungen und Gefahren für die Schweiz. Bleiben wir in jeder Hinsicht aufmerksam und wachsam und sorgen wir mit innenpolitischer Konstanz, Stabilität und Sicherheit dafür, dass wir jederzeit bereit sind, allfälligen Bedrohungen entgegenzutreten. Aber auch bereit sind, jene Aufgaben wahrnehmen zu können, die ein neutraler Kleinstaat mit einer starken Volkswirtschaft für die Welt und die Friedensförderung leisten kann.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Herbst!

Mit freundlichen Grüssen
Jakob Stark

 


Bild: iStock, David Taljat

AnkerAbgabe für reinen Transitverkehr schaffen

Der Ständerat hat einstimmig einen wichtigen Grundsatzentscheid gefällt: Wer in Zukunft durch die Schweiz fährt, ohne längere Zeit in der Schweiz zu verweilen, soll eine Durchfahrtsabgabe entrichten. Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI) hatte eine entsprechende Motion eingereicht, abgesprochen mit anderen Vertretern der Alpenkantone entlang der viel befahrenen Nord-Süd-Transitachsen.

Der skeptische Bundesrat hatte zwar eingeräumt, dass die bilateralen Verträge mit der EU eine solche Abgabe zulassen, jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Verfassungsänderung nötig sein wird. Weil auch der Nationalrat einer gleichlautenden Motion zugestimmt hat, wird der Bundesrat nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten müssen, sodass Parlament und schliesslich auch das Volk über die Transitabgabe befinden können.

Die Idee ist, dass die Abgabe einen Lenkungscharakter haben wird und sich ihre Höhe nach der Verkehrsdichte sowie nach Tageszeit und Wochentag richten. Ziel ist es, die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz infolge Transitverkehrs zu reduzieren, insbesondere entlang der Nord-Süd-Achsen. Der Erlös soll vollumfänglich in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) fliessen, was sinnvoll ist und den Transitverkehr endlich auch angemessen an den Kosten der Transitachsen beteiligt.

 


Bild: iStock, Andrzej Rostek

AnkerBankenregulierung: Parlament will vorwärts machen

Überraschend klar hat der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen wollte, dem Parlament ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Damit sollte eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Volkswirtschaft, den Finanzplatz, die betroffenen Banken, die Firmen und Haushalte sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht werden. Der Bundesrat beabsichtigt, in eigener Kompetenz auf Verordnungsstufe die Frage der Kapitalbehandlung von ausländischen Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken separat und vor den anderen Massnahmen zu beschliessen. Das wollte die Motion verhindern.

Mit der Ablehnung der Motion setzte der Ständerat zwei wichtige Zeichen, die ich begrüsse: Erstens ist es staatspolitisch falsch, wenn sich das Parlament in die Kompetenz der Exekutive einmischt. Und zweitens möchte das Parlament vorwärts machen mit den Massnahmen im Bankenbereich, die im Nachgang der Krise der CS und ihrer Übernahme durch die UBS ergriffen und beschlossen werden müssen.

 


Bild: iStock, Daniel Megas

AnkerKeine Wohnsitzänderung beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim

Es ist wichtig, die Gewaltenteilung zu beachten und die Kompetenzen der drei staatlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative zu achten und zu respektieren. Ich bin überzeugt, dass die Gewährleistung dieser Ordnung bzw. dieser Spielregeln für die Stabilität eines Staates von grösster Bedeutung ist. Am Beispiel der USA sehen wir heute in Ansätzen, wohin es führt, wenn die Spielregeln der Demokratie nicht mehr respektiert werden – mit Auswirkungen auf die ganze Welt.

Diese Grundsätze beachten bedeutet aber nicht, auf Fehlentscheide einer anderen Ebene nicht zu reagieren.  Zum Beispiel auf ein Bundesgerichtsurteil, das verlangt, dass bei einem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ausserhalb der Wohnsitzgemeinde der rechtliche Wohnsitz zwingend an den Standort des Alters- und Pflegeheims wechselt. Ich habe den Eintritt in das Pflegeheim sowohl bei meinem Vater als auch bei meiner Mutter ganz nahe miterlebt. Sie hätten es nicht verstanden, wenn sie ihre angestammten amtlichen Verbindungen in ihre langjährige Wohngemeinde verloren hätten und womöglich von der neuen Wohnsitzgemeinde noch zu einem Neuzuzüger-Apéro eingeladen worden wären. Auch ihre letzte Ruhestätte wäre nicht mehr automatisch auf ihrem vertrauten Friedhof gewesen, sondern am neuen Ort. Es kommt dazu, dass mit der verfügten Anpassung durch das Bundesgericht zwar die Steuerpflicht in die neue Gemeinde wechseln würde, für die Restfinanzierung von Pflegekosten und allfälligen Ergänzungsleistungen aber weiterhin die bisherige Wohngemeinde zuständig bliebe.

Summa summarum ein Bundesgerichts-Entscheid also, der rechtlich wohl richtig sein wird, in seiner Auswirkung jedoch sehr problematisch, nur Probleme schaffend, keine lösend, l’art pour l’art. Mit einer Motion wollte deshalb der Nationalrat eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit bei einem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim der rechtliche Wohnsitz nicht wechselt. Leider lehnten Bundesrat und die vorberatende Kommission die Motion ab, mit sehr juristischen Argumenten. Ich setzte mich mit einem Votum entschieden für die Motion ein – am Schluss obsiegten wir sehr knapp, mit 22 Ja- gegen 21 Nein-Stimmen. Nun bin ich gespannt, welche Lösung uns der Bundesrat vorschlägt. Wo ein Wille ist, ist auch ein (juristischer) Weg!

Mein Votum

 


Bild: iStock, monkeybusinessimages

AnkerBerufsbildung stärken: Professional Bachelor, Professional Master

Es ist halt so, wie schon Gottfried Keller wusste: «Kleider machen Leute». Auch im übertragenen Sinn: Seit vor über 20 Jahren das sogenannte Bologna-System in der Schweiz eingeführt wurde, haben die neuen Begriffe «Bachelor» und «Master» eine immer grössere Bedeutung und allgemeine Strahlkraft gewonnen. Die Jugend orientiert sich an ihnen, sodass der berufsnahe Weg der tertiären Bildung an Bedeutung verliert. Der Königsweg geht über die Berufs- oder Fachmatura an die Fachhochschulen, wo die begehrten Titel «Bachelor» und «Master» erworben werden können. Dabei haben die berufsnahen Aus- und Weiterbildungen auf der Tertiärstufe B ebenfalls eine grosse Bedeutung und eine hohe Qualität: Es handelt sich um eidgenössischen Berufsprüfungen («Meisterprüfungen»), eidgenössische Fachprüfungen und eidgenössisch anerkannte Lehrgänge von höheren Fachschulen. Der Ständerat hat nun auf Antrag des Bundesrats beschlossen, dass diese Abschlüsse den Zusatz «Professional Bachelor» (Berufsprüfung, höhere Fachschule) oder «Professional Master» (eidg. Fähigkeitsausweis) erhalten, sodass es neu zum Beispiel heisst: «Holzbau-Polier, Professional Bachelor» oder «dipl. Krankenpflege-Fachfrau, Professional Bachelor». «Professional» steht dabei für den Berufsbildungsbereich, im Gegensatz zum Hochschulbereich. Stimmt auch der Nationalrat zu, so kann in Zukunft auch die praxisnahe höhere Berufsbildung mit den Attributen «Bachelor» und «Master» glänzen, der Jugend als Vorbild dienen und den Arbeitgebern auf den ersten Blick ihre hohe Qualität und Exzellenz dokumentieren. Man mag diese Entwicklung bedauern oder als nicht systemgerecht kritisieren, was ich nachvollziehen kann. Es ist jedoch nach meiner Einschätzung der Preis, den wir für die Zukunft unserer Berufsbildung und unseres dualen Systems in der wenig berufsbildungs-freundlichen «Bologna»-Welt zu bezahlen haben.

Mein Votum

 

AnkerFehlanreize in der Asylpolitik vermeiden – Zustimmung zur Motion

Mit einer Motion verlangte ich im Rahmen einer sogenannten ausserordentlichen Session, die von meiner Partei beantragt worden war, eine Verlängerung der Frist für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung für vorläufig aufgenommene Personen von fünf auf zehn Jahre. Der Ständerat nahm die Motion klar an. Den Ausschluss dazu dürfte der offensichtliche Widerspruch beim Status der «Vorläufigen Aufnahme» gegeben haben.

Denn vorläufig aufgenommene Personen dürfen asylrechtlich nicht in der Schweiz bleiben und haben einen Wegweisungs-Entscheid erhalten. Wenn sie jedoch aus anerkannten Gründen nicht zurückkehren können in ihren Heimatstaat, so erhalten sie fünf Jahre nach Einreise bzw. Einreichung ihres Asylgesuchs eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung, wenn sie sich gut integriert haben.

Das ist nicht kohärent, und in die Heimatländer dieser Personen wird diese Praxis als Signal wahrgenommen, dass man/frau in der Schweiz dauernd bleiben kann, auch wenn das Asylgesuch abgelehnt worden ist. Das ist nicht nur ein falscher Anreiz, es zeigt auch eine widersprüchliche Asyl- und Migrationspolitik (kein Asyl auf der einen Seite – Förderung der Integration auf der anderen Seite). Mit der Verlängerung der Frist für die ordentliche Aufenthaltsbewilligung auf zehn Jahre wird der Widerspruch nicht aufgehoben, aber doch wesentlich reduziert, bei gleichbleibender rechtlicher und materieller Sicherheit der vorläufig aufgenommenen Personen.

Mein Votum

 

Bild: SRG

AnkerAblehnung der SRG-Initiative «200 Franken sind genug»

Der Ständerat hat die SRG-Initiative «200 Franken sind genug» klar abgelehnt. Auch ich stehe der Initiative kritisch gegenüber und teile die Haltung der Kantonsregierungen inklusive der Thurgauer Regierung, dass die drastische Mittelkürzung insbesondere auch negative Auswirkungen auf die ländlichen Räume und Gebiete hätte. So leisten die SRF-Regionaljournale zum Beispiel einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen kantonalen und regionalen Berichterstattung.

Zudem ist der Bundesrat den Initianten mit seiner Verordnungsänderung wesentlich entgegengekommen. Die Radio- und Fernsehgebühr für Haushalte wird von aktuell 335 Franken auf 300 Franken pro Jahr gesenkt und die Gebühr für die Unternehmen wird für alle kleinen und mittleren Betriebe (KMU) ersatzlos gestrichen.

Ich bin überzeugt, dass die viersprachige und räumlich kleine Schweiz auf eine genügend starke öffentliche Radio- und Fernsehgesellschaft angewiesen ist für ihren Zusammenhalt und eine ausgewogene Grundinformation. Dass dabei noch verstärkt eine objektive Grundhaltung und eine politische Ausgewogenheit eingefordert werden muss, ist für mich ebenso klar.

In diesem Sinne ist eine kritische Begleitung der SRG auch in Zukunft nötig und vielleicht braucht es zukünftig auch Beschlüsse, Organe oder Massnahmen, welche die Ausgewogenheit und die Abdeckung aller wesentlichen Meinungen in den Sendern und Sendungen der SRG gewährleisten. Im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz (KI) und «Fake News» könnte der SRG in Zukunft eine wesentliche Rolle als verlässliche Instanz für umfassende und objektiv dargestellte Information zukommen.

 


Bild: iStock, fotoember

AnkerBeschleunigungserlass beinahe entgleist

Die Beratung des sogenannten Beschleunigungs-Erlasses (Ergänzung des Energiegesetzes) hat mich einige Nerven gekostet, doch ist es uns am Schluss gelungen, den Zug vor dem Entgleisen mit einer wichtigen Weichenstellung in die richtige Richtung zu steuern. Worum geht es? Mit der Vorlage soll die Wirkung des Energiegesetzes, dem das Volk 2024 zugestimmt hat, verbessert werden. Das heisst: Der Zubau von erneuerbaren Energien soll beschleunigt erfolgen.

Zu diesem Zweck wurden verschiedene Verfahren gebündelt und vereinfacht. Dabei war es wichtig, die Interessen aller Betroffenen ausgewogen zu berücksichtigen. So wurde beispielsweise die bestehende Praxis, dass die Gemeinden zuständig sind für die Bewilligung von Windkraftanlagen, beibehalten und ins Gesetz geschrieben.

Eine einvernehmliche Regelung für die Wasserkraftprojekte, die mit dem Anhang des Energiegesetzes die Zustimmung des Volks erhalten hatten, schien lange unmöglich. Der Ärger über die Verzögerungen der Projekte, die für den Winterstrom so wichtig sind, war in der Kommission so gross, dass eine Mehrheit beschloss, das Verbandsbeschwerderecht der Natur- und Umweltorganisationen für diese Projekte generell aufzuheben. Damit drohte jedoch ein Scherbenhaufen bzw. eine Ablehnung in der Schlussabstimmung oder ein nochmals verzögerndes Referendum.

Dank einem Antrag von Kollege Stefan Engler (Mitte/GR) wurde erst im letzten Moment im Plenum ein Kompromiss gefunden. Das Verbandsbeschwerderecht bleibt nun für alle 16 Wasserkraftprojekte erhalten, aber es kann nur bis zum obersten Kantonsgericht ausgeübt werden. Der Weiterzug an Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht entfällt, was einer Beschleunigung von einem bis zwei Jahre gleichkommt; trotzdem werden die grundlegenden Rechte ohne weiteres gewahrt.

Dieser Kompromiss wurde schliesslich einstimmig angenommen, was mich ausserordentlich freut. Denn es ist wichtig, dass wir uns in der Energiepolitik nicht auf Nebenschauplätzen verlieren, sondern auf die nächste wichtige Etappe fokussieren, die Black-out-Initiative und den Gegenvorschlag des Bundesrats dazu. Hier geht es darum, das Verbot der Kernenergie-Nutzung aufzuheben, um für die langfristige Stromversorgungs-Sicherheit alle Optionen zur Verfügung zu haben. Ich begrüsse dieses Vorgehen. Der Entscheid ist von weitreichender Bedeutung, weshalb eine vertiefte Beschäftigung damit sehr wichtig ist wie auch die Volksabstimmung dazu, die in ungefähr zwei Jahren stattfinden dürfte.

Mein Votum