Die Kosten für die Alterspflege steigen in den nächsten Jahren massiv an, und ein Anreiz für die private Vorsorge fehlt. Ohne Massnahmen dürfte der Generationenvertrag infolge der demografischen Entwicklung und der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen problematisch werden.

Das Gesetz schreibt vor, dass alle ihre 3a-Gelder bei Pensionierung oder spätestens mit 70 beziehen müssen. Die Gelder werden dann dem Privatvermögen zugeführt.

Die Idee ist, dass ein Aufschub des Bezugs der Gelder zugunsten der späteren Alterspflege ermöglicht werden soll. Das würde der demografischen Entwicklung und der Kostenentwicklung gerecht. Damit das Kapital zu diesem Zweck als Rückstellung für die späteren Pflegekosten in der Vorsorgestiftung verbleiben könnte, bräuchte es eine Gesetzesänderung.

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