Hier können Sie sich rasch einen Überblick über meine Vorstösse im Ständerat verschaffen. Sie finden weiterführende Links zum Wortlaut des Vorstosses, zur jeweiligen Begründung und zur Stellungnahme des Bundesrates.
Arztwechsel einschränken und Wunschbehandlungen vermeiden
Erneut steigen die Krankenkassenprämien stark an. Sie sind eine Folge der stark steigenden Kosten unseres Gesundheitswesens. Diese Kosten sind auch eine Folge der vielen Anliegen und Wünsche der Patienten/-innen. Die Folge in solchen Fällen ist oft, dass der Patient/die Patientin einfach so lange den Hausarzt oder die Fachärztin wechselt, bis er/sie die gewünschte Behandlung erhält. Das aber ist nicht nur gesundheitspolitisch fragwürdig, sondern auch kostentreibend bezüglich Behandlungsart, Medikation und allgemeinem Zeitbedarf. Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?
Wie weiter mit der Revision des Bauproduktegesetzes?
Mit dem Ziel, dass die Gesetzgebungen Schweiz – EU im Bereich der Bauprodukte dereinst wieder als gleichwertig anerkannt werden, lancierte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vor rund zwei Jahren einen gross angelegten Revisionsprozess für eine neue Bauproduktegesetzgebung. Hierzu wurde eine breit abgestützte Begleitgruppe eingesetzt, bestehend aus Mitgliedern der Eidg. Bauproduktekommission sowie zahlreichen Vertretern der betroffenen Wirtschaftskreise. Die Kick-off Sitzung fand am 13. Juni 2024 statt.
Sehr überraschend wurde nun jedoch im August 2026 die Arbeit der Begleitgruppe eingestellt. Obwohl die Besprechung des Gesetzesentwurfs offenbar bei weitem nicht zu Ende geführt wurde und wichtige Aspekte, welche namentlich in den Kreisen der Holzwirtschaft kritisch beurteilt werden, nie abschliessend besprochen wurden. Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung diverser Fragen.
Stromproduktionskapazitäten im teilliberalisierten Strommarkt sichern
Zur Sicherung der Energieversorgung sollten geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit im heutigen teilweise liberalisierten Strommarkt geprüft werden. Bis 2035 wird die Investitionssicherheit durch die Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz abgedeckt. Für die Zeit danach ist jedoch das Investitionsrisiko hoch, weshalb dann das Förderprogramm durch Rahmenbedingungen abgelöst werden muss, welche das Investitionsrisiko begrenzen, und zwar für jegliche Art von Stromproduktion, auch für die erneuerbaren Energien, wo der Rechtsrahmen ab 2036 ebenfalls wegfällt. Vom Begriff Förderung ist jedoch wegzukommen, es muss bei allen Stromproduktionsarten in Zukunft um die Begrenzung des Investitionsrisikos gehen, das im (teil-)liberalisierten Markt zu hoch ist und die nötigen Investitionen hemmt. Damit können einerseits die nötigen Investitionen im gesamten Stromerzeugungsbereich kontinuierlich ausgelöst und gesichert werden. Andererseits würde die neuen Rahmenbedingungen auch den Strombezügern eine grosse Sicherheit geben, einen Strompreis entrichten zu müssen, der sich hauptsächlich an den Kosten orientiert und somit dem volatilen Strommarkt viel weniger ausgesetzt wäre.
Der Bundesrat hat die Annahme meines Postulats empfohlen und der Ständerat folgte in der Herbstsession 2026 meinem Anliegen. Ich bin sehr gespannt auf den Bericht des Bundesrates.
Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglichen
In die Rückkehrzentren sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden. Von den Rückkehrzentren ist mit einer Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten auszugehen, die keinen Flüchtlingsgrund aufweisen. Die Anreize für das Stellen von aussichtslosen Asylgesuchen soll damit deutlich verringert werden. Mit den Zentren können die Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen Personen gelöst werden.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten so Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.
Bleibt die Schweiz im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten ohne Beteiligung an den Rückkehrzentren, so wird ein Sogwirkung in Richtung Schweiz ausgelöst, die es unbedingt zu verhindern gilt.
Verbesserungspotenzial bei der Innovationsförderung gemäss Klimaschutzgesetz
Mit der Annahme des Klimaschutzgesetzes und dem Inkrafttreten der Innovationsförderung wurde ein kraftvolles Instrument (Programm ITINERO) geschaffen, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft über neuartige Technologien und Prozesse voranzubringen (Art. 6 KIG). Rückmeldungen aus der Wirtschaft sowie die geringe Anzahl von finanzierten Projekten lassen jedoch Zweifel zu, dass diese Innovationsförderung seine Wirkung in der Praxis entfalten kann. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von administrativer Komplexität bis zu den hohen Anforderungen im Bereich des Innovationsgrads. Meine konkreten Fragen an den Bundesrat finden Sie hier:
Finanzplanung stabilisieren
Die Schweiz steht bei der Finanzplanung 2026 bis 2028 vor grossen Herausforderungen. Es gilt eine Lücke von 3 bis 4 Milliarden Schweizer Franken zu füllen. Gleichzeitig müssen wir die Schuldenbremse unbedingt einhalten. Auf der Aufwandseite bestehen grosse Hoffnungen und Erwartungen an den Bundesrat, der ein Entlastungsprogramm ausarbeitet. Davon betroffen werden auch gebundene Ausgaben und Subventionen sein. Das Entlastungsprogramm soll ab 2026 (nicht gebundene Ausgaben) und ab 2027 für die gebundenen Ausgaben wirksam sein.
Wir müssen für die Stabilisierung der langfristigen Finanzplanung auch einen Kompromiss beim Wachstum der Verteidigungsausgaben finden. Es braucht auch auf der Einnahmenseite neue Perspektiven, ohne dabei neue Steuern zu erheben.
Unter dieser Prämisse will ich in meiner Interpellation vom Bundesrat wissen, wie die Armeeausgaben pro Finanzplanjahr aussehen, wenn das Wachstum so gesteuert wird, dass die Armeeausgaben ein Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) erreichen a) bis 2031, b) bis 2032 oder c) erst bis 2033.
Bis heute fliessen allfällige Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nicht in die ordentliche Rechnung des Bundes ein. Welche Auswirkungen hätte das für die Finanzplanung 2026 bis 2028 (und darüber hinaus), wenn diese Zahlungen der SNB in der Staatsrechnung als Einnahmen verbucht werden? Und was würde das bedeuten im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse?