Hier finden Sie meine aktuellen Voten aus dem Ständerat in Stichworten und weiterführende Links zum Verlauf der geführten Debatten und den Voten im ganzen Wortlaut.
Kernenergie als Option wahren – zur Sicherheit
Wir haben in der Schweiz um 2050 und danach zusätzliche Produktionskapazitäten für Strom von 50 Terawattstunden und mehr nötig. Es ist klar, ein grosser Teil dieser zusätzlichen Stromerzeugung wird erneuerbare Energie sein, Fotovoltaik, Windkraft, Geothermie, Biomasse, Wasserkraft. Die entscheidende Frage, die uns heute umtreibt, ist, ob mit erneuerbarer Energie der ganze Bedarf gedeckt werden kann. Es ist ein Bedarf, der heute eben etwas höher ist, als dazumal bei der Energiestrategie 2050 berechnet worden ist. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Sollten wir die beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt über 2039 und 2044 betreiben müssen, dann wird dies noch bis 2060 möglich sein. Die Abschaltung dann würde rund einem Fünftel der inländischen Stromproduktion entsprechen. Das Verbot für die Erstellung von Kernkraftwerken soll aufgehoben werden. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatzentscheid, der eben jetzt getroffen werden muss, um die Option Kernenergie zur Sicherung einer ausreichenden Stromversorgung langfristig offenzuhalten.
Wir müssen auch nicht über die Energiestrategie 2050 streiten, wir müssen nur ein Plus dahinter setzen, wir müssen sie ergänzen. Sie hat den Energiebedarf zu tief eingeschätzt, erstes Plus. Zweites Plus: Wir brauchen eine Absicherung mit der Kernkraft als Option.
Ich mache das ungern, aber ich möchte mich selbst zitieren, denn 2024 habe ich mich für das Stromgesetz, den Mantelerlass, eingesetzt. Im Rahmen der Medienkonferenz des nationalen Komitees habe ich am 24. April 2024 Folgendes gesagt, ich wiederhole das: «Das Stromgesetz ermöglicht den Zubau aller erneuerbaren Energien, also Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie. Technologieoffen heisst für mich zudem, dass für den Ausstieg aus den fossilen Energien später auch weitere CO2-freie Energiearten möglich sein sollen wie beispielsweise die Kernenergie. Die Aufhebung des Verbots von neuen Kernkraftwerken ist meines Erachtens in den nächsten Jahren ernsthaft zu prüfen als ideale Ergänzung zum Stromgesetz für eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung ab 2040.»
Entlastungspaket 27: Differenzen bereinigen
Der Nationalrat hat das Entlastungspaket 27 bei seinen Beratungen um weitere 135 bis 152 Millionen Franken pro Jahr reduziert. Das sind gegenüber unseren Beschlüssen Reduktionen um 7,3 bis 9,1 Prozent. Wer positiv denkt, kann dies durchaus als moderat werten. Sicherlich zeigt sich darin, dass der Nationalrat dem Ständerat in vielen Teilen gefolgt ist. Er hat über drei Viertel der Entscheide des Ständerates bestätigt, sodass wir uns heute noch mit 15 Differenzen zu befassen haben. Ihre Finanzkommission hat diesen Konvergenzkurs des Nationalrates aufgenommen und beantragt Ihnen bei der Mehrheit der Differenzen, dem Nationalrat zu folgen oder ihm entgegenzukommen; dies insbesondere bei den zwei grössten Abweichungen, beim regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich.
Die Finanzkommission des Ständerates hat die Entlastungsreduktion durch den Nationalrat um mehr als die Hälfte wieder rückgängig gemacht. Gegenüber dem Resultat in der ersten Beratung im Ständerat heisst das dann minus 64 bis minus 67 Millionen Franken oder minus 3 bis 4 Prozent. Für den Finanzplan ergibt das folgende Entlastungen: 2027 eine Entlastung von 1,4 Milliarden Franken, das sind 60 Prozent des Entwurfs des Bundesrates; 2028 minus 1,9 Milliarden Franken, das sind 64 Prozent des Entwurfs des Bundesrates; 2 Milliarden Franken im Jahr 2029, das sind ebenfalls 64 Prozent des Entwurfs des Bundesrates.
Ausgehend von den aktuellen Zahlen der Finanzverwaltung ergibt dies folgende Ergebnisse für den Finanzplan 2027-2029: 2027 wären es noch minus 460 Millionen Franken, 2028 wären es noch minus 760 Millionen Franken und 2029 wären es noch minus 1,9 Milliarden Franken.
Auch mit der Berufsmatur Lehrerin oder Lehrer werden
Wenn wir Interessierte mit einer erfolgreichen Berufsmatur an den pädagogischen Hochschulen ohne Prüfung für die dreijährige Ausbildung zulassen, nutzen wir ein grosses Potenzial für tüchtige Lehrerinnen und Lehrer. Mit der Standesinitiative des Kantons St. Gallen werten wir den dualen Bildungsweg auf. Daher habe ich mich für dieses Anliegen stark gemacht.
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Notrecht weniger nutzen
Die Anwendung von Notrecht muss wieder zur absoluten Ausnahme werden. Das wiederholte Anrufen von Notrecht in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, komplexe, oft globale Probleme, die schnell entstehen, zu bewältigen. Die politischen Prozesse einer Demokratie sind dadurch oft überfordert. Das heisst, wir müssen das Notrecht in der Verfassung präziser definieren. Das heisst auch, wir müssen die Gesetze für alle übrigen denkbaren Notlagen den modernen Anforderungen der Zeit anpassen, damit unsere demokratischen Prozesse und die Gewaltenteilung auch in der Not und in der Krise funktionieren.
Vollzug der Finma muss griffiger werden
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat den Wunsch geäussert, die Gesetzgebung sei nochmals zu verbessern, damit ihre Aufsicht wirkungsvoller gemacht werden kann. Dieser Wunsch hat sicher seine Berechtigung. Wichtig ist aber auch, dass die Finma ihre Beisshemmung gegenüber den grossen Instituten überwindet. Sie soll zum Beispiel die Kompetenz erhalten, Bussen zu verhängen. Sie muss die Bussen dann aber auch wirklich verhängen, und zwar besonders auch gegenüber den grossen Instituten, gegenüber den systemrelevanten Banken.
Zum Zuschauen beim Mehltau gezwungen
Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation zeigt, dass in der Schweiz ein neuer Pflanzenschutzwirkstoff eben doch nochmals geprüft wird, auch wenn er in der EU bereits zugelassen ist. Dabei nimmt der Bundesrat eine offensichtliche Angebotsverknappung von Pflanzenschutzmitteln und Konkurrenznachteile der Schweizer Pflanzen-, Obst- und Rebbauern in Kauf. Das ist falsch und torpediert alle Bemühungen für umweltschonende Pflanzenschutzmittel und einen zurückhaltenden Einsatz.
Für ein würdiges Zusammenspiel, auch in Krisenzeiten
Die Covid-Pandemie hat die unzureichende rechtliche Einbindung des Parlamentes in die Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie schonungslos gezeigt. Sie stellt insbesondere in staatspolitischer Hinsicht einen schwerwiegenden Mangel dar. Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, die Bereitschaft und das Bedürfnis des Parlamentes auszudrücken, auch in Krisenzeiten seine verfassungsmässige Rolle verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Mehr Transparenz zu Patenten in der Pflanzenzucht
Es ist auch aus landwirtschaftlicher Sicht sehr zu begrüssen ist, wenn wir hier mehr Transparenz erreichen. Wir müssen es versuchen, auch wenn es eine Gratwanderung ist. So können wir uns die Möglichkeiten nicht verbauen, die uns die Zucht bietet. Die Gefahr von Patentrechten, die plötzlich droht, wenn man erfolgreich gezüchtet hat, müssen wir aber möglichst in den Griff kriegen, indem man informiert und diese Information auch zur Pflicht macht.
Bericht über aussergewöhnliche Todesfälle
Der Bundesrat wird in einem Postulat aufgefordert, in einem Bericht zu klären, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt und allenfalls Lücken in der Strafprozessordnung bestehen.
Auf Grund der grossen Belastung enger Angehöriger in solchen Fällen ist es meiner Meinung nach oberste Pflicht, dass hier eine objektive Untersuchung der Situation dieser aussergewöhnlichen Todesfälle stattfindet. Die Untersuchung muss gründlich sein, in nötiger Tiefe – und da meine ich auch in allen Kantonen –, und sie muss ergebnisoffen sein.
Gleichzeitig habe ich mit Nachdruck gefordert, dass zwei Fragen im Bericht auch beantwortet werden: Erstens möchte ich feststellen lassen, wie viele Annahmen von aussergewöhnlichen Todesfällen am Schluss zutreffend waren und wie viele nicht. Als zweite Ergänzung möchte ich wissen, wie die Situation enger Angehöriger ist, die in einer akuten Trauersituation fälschlicherweise unter Mordverdacht geraten, und ob ihre Situation auch untersucht wird.
Neue Züchtungsverfahren freigeben, aber sorgfältig
Die sogenannten Genom-Editierungsverfahren bei neuen Züchtungsverfahren stellen eine grosse Chance dar für unsere Wissenschaft, aber auch für unsere Landwirtschaft und den Umweltschutz. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Gesetzgebung nötig und nicht ein Schnellschuss, wie ihn der Ständerat ganz knapp beschlossen hat. Daher unterstütze ich das vom Ständerat einstimmig beschlossene Postulat, das den Bundesrat verpflichtet, bis anfangs Dezember 2022 einen Bericht über die Möglichkeiten der gesetzlichen Regelung von Genom-Editierungsverfahren zu verfassen und sie vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Angestrebt wird eine solide Lösung im Jahre 2023 mit breiter Abstützung. So kommen wir rascher zum Ziel als mit einer hochgradig absturzgefährdeten Subito-Gesetzgebung.
13. Dezember 2021
Die Zeit ist reif, die neuen Züchtungsmethoden ohne artfremde DNA, die unter dem Begriff «Genom-Editierung» zusammengefasst werden können, zu regulieren und dann vom Freisetzungsmoratorium auszunehmen.
Die Zeit ist reif, aber es liegt eben noch keine reife gesetzliche Lösung vor, und deshalb hat der Nationalrat nun einen klugen Kompromiss vorgelegt, indem der Bundesrat verpflichtet wird, innerhalb von zwei Jahren eine Regulierung vorzuschlagen.
Als Vertreter der Minderheit habe ich in der Wintersession davor gewarnt, schneller laufen zu wollen, als die Musik spielt. Der Beschluss des Nationalrates bringt nun Musik und Beine wieder in Übereinstimmung. Er gibt dem Bundesrat den Takt vor, und die Forschung kann und soll nun Gas geben, um mit konkreten Resultaten der neuen Züchtungsverfahren eben dann die Räte vollends zu überzeugen.
8. März 2022
Initiative gegen Massentierhaltung ist unnötig
Schon heute ist eine Tierhaltung verboten, die das Tierwohl systematisch verletzt. Dafür braucht es keine Initiative. Die Initiative geht von einem grossen Irrtum aus: Industrielle Tierhaltung oder anders gesagt die Grösse der Stallgruppen oder Tierbestände soll das Tierwohl verletzen. Das stimmt nicht, was auch jüngste Studien belegen. Es kommt schlicht und einfach auf die Betriebsführung an. Die ist entscheidend, wenn es um das Tierwohl geht. Eine Betriebsführung, die auf einer guten Mensch-Tier-Beziehung fusst und dafür sorgt, dass dem Wohl der Tiere die nötige Beachtung und Zeit geschenkt wird, dass sich Tiere artgemäss verhalten können, dass ihre biologische Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird, dass die Tiere gesund sind und sie nicht unter Schmerzen, Schäden oder Angst leiden müssen. Industrielle Tierhaltung – oder wie es die Initiantinnen und Initiaten mit Massentierhaltung bezeichnen – verletzt nicht automatisch das Tierwohl. Die Initiative ist daher abzulehnen.
CO2-Gesetz zum Klimaschutzgesetz umbauen
Das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen wird unverändert bis 2024 verlängert. Neu können 25 Prozent der CO2-Kompensationen im Ausland durchgeführt werden, was ich sehr begrüsse. Richtig und wichtig finde ich, dass keine Massnahmen aufgenommen wurden, die über das bestehende CO2-Gesetz hinausgehen. Die Ablehnung des CO2-Gesetzes im Juni 2021 wird damit respektiert. Die angekündigte Revision muss nochmals gründlich und mit neuen Ansätzen angegangen werden. Es braucht eine bessere Verknüpfung mit der Energiepolitik und mit den nötigen Massnahmen gegen die Folgen des Klimawandels im Inland. Statt CO2-Gesetz sollte das Gesetz Klimaschutz-Gesetz heissen.