Ich beantrage mit meiner Motion, dass die rechtlichen Grundlagen zur Optimierung der Krisenführung in Pandemien angepasst werden. Nun hat der Ständerat einem Ordnungsantrag Folge geleistet und mein Anliegen fliesst in die Beurteilung des Krisenmanagements im aktuellen Bericht der Geschäftsprüfungskommission ein.