Zur Sicherung der Energieversorgung sollten geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit im heutigen teilweise liberalisierten Strommarkt geprüft werden. Bis 2035 wird die Investitionssicherheit durch die Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz abgedeckt. Für die Zeit danach ist jedoch das Investitionsrisiko hoch, weshalb dann das Förderprogramm durch Rahmenbedingungen abgelöst werden muss, welche das Investitionsrisiko begrenzen, und zwar für jegliche Art von Stromproduktion, auch für die erneuerbaren Energien, wo der Rechtsrahmen ab 2036 ebenfalls wegfällt. Vom Begriff Förderung ist jedoch wegzukommen, es muss bei allen Stromproduktionsarten in Zukunft um die Begrenzung des Investitionsrisikos gehen, das im (teil-)liberalisierten Markt zu hoch ist und die nötigen Investitionen hemmt. Damit können einerseits die nötigen Investitionen im gesamten Stromerzeugungsbereich kontinuierlich ausgelöst und gesichert werden. Andererseits würde die neuen Rahmenbedingungen auch den Strombezügern eine grosse Sicherheit geben, einen Strompreis entrichten zu müssen, der sich hauptsächlich an den Kosten orientiert und somit dem volatilen Strommarkt viel weniger ausgesetzt wäre.