In die Rückkehrzentren sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden. Von den Rückkehrzentren ist mit einer Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten auszugehen, die keinen Flüchtlingsgrund aufweisen. Die Anreize für das Stellen von aussichtslosen Asylgesuchen soll damit deutlich verringert werden. Mit den Zentren können die Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen Personen gelöst werden.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten so Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.
Bleibt die Schweiz im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten ohne Beteiligung an den Rückkehrzentren, so wird ein Sogwirkung in Richtung Schweiz ausgelöst, die es unbedingt zu verhindern gilt.