Die gymnasiale Matura berechtigt in der Schweiz zum freien Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten, insbesondere auch zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETHZ in Zürich und EPFL in Lausanne). Der freie Zugang ist möglich, weil der Matura-Ausweis für eine genügend hohe Qualität der Ausbildung am Gymnasium bürgt. Durch die stetige Erhöhung der Maturitätsquote ist der Qualitätsnachweis nicht mehr garantiert. Entsprechend bezeichnet zum Beispiel die ETHZ das erste Studienjahr als Probejahr. Ohne in die kantonalen Schulsysteme eingreifen zu wollen, bin ich der Meinung, es sollte eine Regelung eingeführt werden, wonach Maturandinnen und Maturanden aus Kantonen mit einer Maturitätsquote über 20 Prozent für die Aufnahme eines Studiums an den beiden ETH oder einer Universität eine Aufnahmeprüfung bestehen müssen. In meiner Interpellation frage ich den Bundesrat, was er davon hält und wie er die Qualität der gymnasialen Maturität steigern will.

Interpellation