Meine Interpellation wurde im Ständerat diskutiert. Auch nach der Antwort des Bundesrates bleibt ein systemimmanentes Misstrauen bei der Festsetzung der Krankenkassenprämien für jeden Kanton.

Die Ankündigung des Bundesrates in seiner Stellungnahme, dass er das Combined-Ratio-Monitoring der Krankenversicherungen, also die Überwachung des Verhältnisses zwischen dem Aufwand für Leistungen und Betrieb und dem Prämienertrag, in Zukunft pro Kanton veröffentlichen will, ist sehr zu begrüssen. Es ist auch sehr notwendig. Aber ich glaube, auch das wird das systemimmanente Misstrauen nicht überwinden. Ein stabiles Vertrauen in einen fairen Prämienfestsetzungsprozess kann meiner Ansicht nach nur durch eine Änderung des Systems erreicht werden.

Dazu müssen die Krankenversicherer erstens die Kantone als integrale Einheit behandeln. Das bedeutet nicht, dass die Reserven nicht weiterhin gesamthaft bewirtschaftet würden, aber sie müssten zusätzlich pro Kanton ausgewiesen werden. Dabei würden die Kapitalerträge verhältnismässig berücksichtigt.

Zweitens müsste das schwerfällige heutige Prämienausgleichsverfahren mit Rückerstattungen überprüft werden. Der Ausweis der Reserven pro Kanton würde die Grundlage dafür schaffen, dass die Krankenversicherer bei der jährlichen Prämienfestsetzung auf die Entwicklung der Reserven reagieren und je nachdem den Prämienaufschlag tiefer oder höher festlegen könnten. So braucht es die Rückerstattungen, die administrativ sehr aufwendig sind, eigentlich gar nicht.

Artikel ThurgauerZeitung, 7.12.21

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