Ich werde am Bettag, am 15. September 2024, im ökumenischen Gottesdienst (09.30 Uhr) in der katholischen Kirche St. Stephan in Kreuzlingen eine Ansprache halten. In der Präambel zu der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird vor der Deklaration der Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele und der Regelung des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen und dem Aufbau und Zuständigkeiten der Bundesbehörden auf Gott hingewiesen. «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» ist der erste Satz in der Bundesverfassung. Muss dieser Satz weiterhin in der Verfassung bleiben? Diese Frage wird im Zentrum meiner Ansprache stehen.

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