Ich bin für die Freigabe neuer Züchtungsverfahren für die Produktion, Sorgfalt muss jedoch vor Tempo kommen.

Die sogenannten Genom-Editierungsverfahren bei neuen Züchtungsverfahren stellen eine grosse Chance dar für unsere Wissenschaft, aber auch für unsere Landwirtschaft und den Umweltschutz. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Gesetzgebung nötig und nicht ein Schnellschuss, wie ihn der Ständerat ganz knapp beschlossen hat. Daher unterstütze ich das vom Ständerat einstimmig beschlossene Postulat, das den Bundesrat verpflichtet, bis anfangs Dezember 2022 einen Bericht über die Möglichkeiten der gesetzlichen Regelung von Genom-Editierungsverfahren zu verfassen und sie vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Angestrebt wird eine solide Lösung im Jahre 2023 mit breiter Abstützung. So kommen wir rascher zum Ziel als mit einer hochgradig absturzgefährdeten Subito-Gesetzgebung.