Worum geht es?

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt per 1.1.2020 in Kraft. Es wurde an der Volkabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen. Mit der STAF werden die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Domizil-, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften) abgeschafft. Die Kantone müssen ihr kantonales Steuerrecht zur Umsetzung der STAF-Vorlage anpassen. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG; RB 640.1) erfolgt diese Anpassung.

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