Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

Die Herbstsession 2023 ist vorbei und bald vorbei ist auch die Legislatur 2019 – 2023. Meine erste Amtsperiode, in der ich viel erlebt und gelernt, mitbestimmt und auch eingefädelt habe. Es ist ein schöner Zufall, dass genau in dieser Herbstsession zwei Gesetze fertig geworden sind, an denen ich intensiv mitgearbeitet habe und breit akzeptierten Kompromissen zum Durchbruch und Erfolg verhelfen konnte: das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») und die Raumplanungsgesetz-revision II. Mehr dazu weiter unten.

Bekanntlich bewerbe ich mich an den kommenden Wahlen vom 22.Oktober für eine zweite Amtsdauer. Meine Freude am Amt eines Ständerats, aber auch mein Respekt vor dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben im Verlaufe der letzten vier Jahre noch zugenommen. Ich möchte mich weiterhin mit Kopf, Herz und Hand für unser Land, für unsern Kanton und für unsere gemeinsamen bürgerlichen Werte auf christlicher Grundlage einsetzen. Dabei will ich die gewonnene Erfahrung und das inzwischen grosse Netzwerk in Bern nutzen. Nutzen für ein Engagement für Eigenverantwortung, Föderalismus und umfassende Sicherheit in einer neutralen, souveränen und solidarischen Schweiz. Ich werde weiterhin arbeiten, diskutieren und abstimmen mit klarer Haltung als guter Ausgangslage für echte Kompromisse. Für Lösungen, die unser Land und unsern Kanton weiterbringen, unsere Wirtschaft und Landwirtschaft stärken und unsere Lebensqualität schützen.

In diesem Sinne freue ich mich sehr, wenn Sie mir am 22. Oktober Ihre Stimme geben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Ihr Thurgauer Ständerat


Jakob Stark


«Mantelerlass»: Wichtiger Kompromiss für die Stromversorgung

Am «Mantelerlass», also dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, hat das Parlament über zwei Jahre lang gearbeitet. Das Ausbauziel für die erneuerbaren Energien von heute gut 5 TWh auf 35 TWh im Jahre 2035 ist sehr ambitioniert. Dazu wurden die Fördermöglichkeiten für alle Stromarten verbessert. Der Netzzuschlag der Endverbraucher wurde mit 2.3 Rp. pro kWh unverändert belassen. Kostenerhöhend (im Rappenbereich) dürfte sich der Mantelerlass dagegen im Bereich des kostspieligen Ausbaus und der Verstärkung des Stromnetzes auswirken.

Abstriche wurden beim Umweltschutz gemacht: Der absolute Schutz von Biotopen (Moorschutz) sowie Wasser- und Zugvogelreservaten wurde aufgehoben zur Realisierung neuer Wasserkraft-Projekte von nationalem Interesse in Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen. Der Bau von Stauseen im Bereich schmelzender Gletscher ist somit in Zukunft möglich. Ein spezielles Augenmerk des Mantelerlasses liegt auf dem raschen Zubau für die Stromproduktion im Winter, um Strommangellagen vorzubeugen. Dazu sollen Speicherwasserkraftwerke, Solar- und Windkraftanlagen von nationaler Bedeutung erstellt werden, die bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren allen anderen Interessen grundsätzlich vorgehen.

Zwei kontroverse Punkte hat das Parlament ausgeklammert, um den Kompromiss nicht zu gefährden. Darüber soll separat entschieden werden, voraussichtlich in Volksabstimmungen.

  • Die Solarpflicht. Diese besteht heute nur für grosse Gebäude mit einer (projizierten) Grundfläche von mehr als 300 m2. Die Grüne Partei sammelt Unterschriften für die Solar-Initiative, die eine allgemeine Gebäude-Solarpflicht vorschreibt.
  • Die Aufhebung des Verbots zum Bau neuer Kernkraftwerke. Der Zubau an erneuerbarer Energie ohne Wasserkraft von heute über 5 TWh auf 35 TWh im Jahre 2035 und 45 TWh im Jahre 2050 scheint vielen nicht machbar. Im Sinne einer technologieoffenen, CO2-freien Strompolitik ist es einerseits richtig, den erneuerbaren Energien mit dem Mantelerlass eine Chance zu geben. Andererseits ist es ebenso richtig, die Option Kernenergie für die Zeit nach 2040 zu sichern. Dafür werden gegenwärtig mit der Blackout-Initiative Unterschriften gesammelt.

Der Mantelerlass ebnet den Weg zu einem wichtigen Aufbruch in der Strompolitik und verhindert eine gefährliche Blockade. Ich freue mich, dass ich dafür in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) meinen Beitrag leisten konnte.

Zur Debatte


Raumplanungsgesetzrevision II – Schutz und Nutzung optimal kombiniert

Nachdem die bundesrätliche Vorlage zur Raumplanungsgesetzrevision II (RPG II, Bauten und Anlagen ausserhalb des Baugebiets) zuerst im Dezember 2019 vom Nationalrat abgelehnt worden war (Nichteintreten), reduzierte die UREK des Ständerats die Vorlage wesentlich und baute sie stark um. In der Herbstsession ist es nun gelungen, die Vorlage zu bereinigen und praktisch einstimmig zu verabschieden. Als Mitkonstrukteur des Kompromisses freue ich mich sehr darüber.

Und das sind die fünf Kernpunkte der Vorlage:

  1. Trennung Baugebiet – Nichtbaugebiet wird verstärkt.
  2. Stabilisierung der Gebäudezahl im Nichtbaugebiet, u. a. mit Abbruchprämie.
  3. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort mit ganzheitlicher Betrachtung: Gebietsansatz (nicht standortgebundene Nutzungen möglich im Rahmen eines nachhaltigen Gesamtprojekts, das insgesamt eine Aufwertung darstellt).
  4. Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb des Baugebiets im Gesetz neu festgehalten, zum Beispiel tiefere Immissionsgrenzwerte für Geruch und Lärm.
  5. Indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative (LI).

Meine Voten


Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen – BTS/N23 im STEP

Der Ständerat hat den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen genehmigt. Grundlage dafür ist das Strategische Entwicklungsprogramm: STEP. In dieses STEP aufgenommen wurde nun auch die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) bzw. die Nationalstrasse N23 von Arbon nach Bonau/Autobahnanschluss Müllheim. Der Bundesrat sieht vor, «den gesamten Korridor (von Arbon bis Bonau, 33 km) einer umfassenden Prüfung zu unterziehen». Das ist zu akzeptieren, wichtig sind die Kriterien der Prüfung: kreuzungsfrei, durchgehend 80 – 100 km/h, kein Langsamverkehr. Dies habe ich in der Debatte im Ständerat zum Ausdruck gebracht und den Bundesrat aufgefordert, vorwärts zu machen, damit im nächsten STEP Nationalstrassen 2026 die BTS oder ein anderes N23-Projekt definitiv verankert werden kann und sodann Planung und Projektierung in sinnvollen Etappen zielgerichtet und rasch umgesetzt werden können. Die täglichen Kolonnen und Staus in den Städten und Dörfern des Mittel- und Oberthurgaus müssen bald ein Ende haben! Gleichzeitig hat der Ständerat auch die Petition 22.2007 «Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) umsetzen jetzt», die von sehr vielen Personen aus dem Kanton Thurgau unterzeichnet worden ist, zur Kenntnis genommen.

Mein Votum


Für praxisnahe Lehrerausbildung und Stärkung der Berufsbildung

Die Motion «Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson» hatte einen schweren Stand, weil sie der Bildungssystematik widerspricht. Trotzdem habe ich sie unterstützt, weil mir zwei Dinge sehr wichtig sind. Erstens eine Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, die näher bei der Praxis, beim Schulalltag ist und ihren akademischen Anspruch zurückschraubt. Denn die Herausforderungen der Schule liegen besonders im Umgang mit den grossen Unterschieden zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Die Erziehungsarbeit ist zu einem guten Teil weg von den Eltern und auch den kirchlichen Institutionen hin zur Schule transferiert worden. Dem wird heute in den Pädagogischen Hochschulen viel zu wenig Rechnung getragen. Der prüfungsfreie Zugang von qualifizierten Berufsleuten würde diesen Praxisbezug verstärken und das akademische Element schwächen. Zudem wäre es auch eine gute Massnahme zur Stärkung der Berufsbildung. Leider hat der Ständerat am Schluss «Nein» gesagt.

Mein Votum